Fahrradverordnung: Schonfrist vorbei
Seit Mai 2003 gilt die Fahrradverordnung nicht nur für neue, sondern auch für 
alle älteren Fahrräder, Fahrradkindersitze und Fahrradanhänger. Mit Ende Juni 
endet die Schonfrist, ab dann wird auch gestraft.
             
         
       Kindersitz
Am Fahrrad darf nur mehr ein Kind im Kindersitz mitgeführt werden. Der 
Kindersitz darf nur mehr hinter dem Sattel und direkt am Rahmen befestigt werden 
(also nicht mehr vorne am Steuerrohr des Lenkers, aber auch keine Montage am 
Gepäckträger!). Darüber hinaus sind erforderlich: 
  - ein höhenverstellbarer Beinschutz mit Fixierriemen für 
  die Füße, 
  
- eine Lehne zum Abstützen des Kopfes, 
  
- ein Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann.
Fahrradanhänger
Bei neuen Fahrradanhängern fällt nun die Bewilligungspflicht durch die 
Behörde weg. Höchstgewichte: ungebremste Anhänger 60 kg, gebremste 100 kg.
Laut VO müssen nun alle Kinderfahrradanhänger wie folgt ausgestattet 
sein:
  - rotes Rücklicht, 
  
- weißer Reflektor nach vorne und roter nach hinten, 
  
- bei einer größten Breite von mehr als 60 cm sind jeweils 
  zwei Rücklichter bzw. Reflektoren nötig, um die Fahrzeugbreite erkennbar zu 
  machen, 
  
- Feststellbremse, 
  
- eine 1,5 Meter hohe Fahnenstange mit leuchtfarbenem 
  Wimpel, 
  
- Abdeckung der rotierenden Laufräder gegen Hineingreifen, 
  
- geeignete Rückhalteeinrichtungen (Gurte).
Ausstattung für das Fahrrad
Links
Die Einzelheiten der neuen Fahrradverordnung finden Sie unter http://check-and-ride.sicherleben.at/
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