"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Die Zugkarte "inklusive Straßenbahn" war doch "exklusive Straßenbahn".
Herr und Frau Ehn hatten am Bahnhof Zugkarten nach Graz „inklusive Straßenbahn“ verlangt. Es wurden ihnen Aktionstickets um 19 € angeboten, die sie kauften. Gleich nachdem sie in Graz mit Bekannten in die Straßenbahn gestiegen waren (die Bekannten lösten eben beim Wagen-Automaten Fahrkarten), wurden Familie Ehns Tickets kontrolliert. Für die Straßenbahn ungültig, hieß es. Herr Ehn erhielt zwei Zahlscheine zu je 95 €. Er durfte die Fahrkarten weder nachlösen, noch wurde ihm angeboten, die Strafe sofort in bar zu bezahlen. Da hätte sie nur 65 € pro Person betragen. Nachdem wir vermittelt hatten, erließ Holding Graz Linien Familie Ehn kulanterweise die Strafzahlung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .