- Gebrauchte Sitze weisen gefährliche Mängel auf
- Dummy im Crashtest geköpft
- Preisvorteile sind meist nur gering
Dieser Test wurde aus Mitteln des Österreichischen Verkehrs- sicherheitsfonds gefördert. |
Ein Autokindersitz ist nicht gerade billig: ein paar Tausend Schilling für ein Produkt, aus dem der Spröss-ling möglicherweise bald schon wieder herausgewachsen ist. Viele Eltern sehen sich daher nach einem gebrauchten Kindersitz um. Häufig werden Sitze im Bekanntenkreis oder über Tauschbörsen weitergegeben. Schätzungsweise ein Drittel der Autokindersitze wird auf diese Weise erworben, bei den Babyliegeschalen (Gruppe 0) liegt der Anteil noch höher. Sie werden über Zeitungsinserate, im Internet, über Anschlagtafeln in Supermärkten und Möbelhäusern oder auf Flohmärkten angeboten; aber auch in so genannten Tauschboutiquen oder Fundgruben, die den Sitz in Kommission vermitteln. All diesen Angeboten gemein ist, dass ein Verkauf von Privat an Privat erfolgt, konsumentenrechtliche Schutzbestimmungen werden daher nicht wirksam. Das gilt auch für den Kauf in einer Tauschboutique, weil der Geschäftsinhaber als reiner Vermittler für den Vorbesitzer nicht zum Vertragspartner wird. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Konsumenten: So bieten etwa die Autofahrerclubs in ihren Geschäftsstellen auch gebrauchte Artikel an, oder beispielsweise die für die Abfallentsorgung zuständige Magistratsabteilung in Wien, die MA 48, mit dem so genannten 48er-Bazar.