Rechtzeitig anstellen
Wer sich rechtzeitig zur Abfertigung angestellt hat, hat Anspruch auf Beförderung, auch wenn wegen langer Wartezeit an der Gepäckaufgabe der letzte Check-in-Zeitpunkt versäumt wurde. Das Handelsgericht Wien sprach einem Flugpassagier Schadenersatz nach der Flugrechteverordnung zu (Aktenzahl: HG Wien 16.1.2009, 60 R 44/08p). Detaillierte Informationen zu diesem Urteil gibt es auf www.verbraucherrecht.at.