Grazer Wechselseitige
Frage: Gibt es in Ihrem Versicherungsunternehmen Regelungen in der Kfz-Versicherung bezüglich des Alters des (potentiellen) Versicherungsnehmers?
Antwort: Für jugendliche Fahrer haben wir keine erhöhten Tarife und Selbstbehalte kalkuliert, versuchen aber das statistisch erhöhte Risiko durch eine vorsichtige Rabattpolitik auszugleichen.
Frage: Werden junge Fahrer erst ab einem bestimmten Alter angenommen? Gibt es spezielle Annahmerichtlinien für junge Fahrer wie bspw. zusätzliche Selbstbehalte, Prämienzuschläge oder ähnliches?
Antwort: Prinzipiell gibt es bei uns aufgrund des Alters keine Einschränkungen hinsichtlich der (Nicht-)Annahme für jugendliche Lenker (siehe auch oben). Für unsere jungen Kunden haben wir aktuell auch eine völlig neue Produktlinie kreiert, die speziell auf die Versicherungsbedürfnisse von Jugendlichen bis 25 Jahre abgestimmt ist und auch den KFZ-Bereich mit umfasst. Da wir aufbauend auf unser Jugendpaket side by Side auch mit jugendlichen Fahrern eine langfristige Kundenbeziehung aufbauen wollen, haben wir für die KFZ-Haftpflichtversicherung den Baustein "Schadenfreude" entwickelt, in dem wir unseren jugendlichen Kunden einen "einmaligen Ausrutscher" ohne Prämienkonsequenz zugestehen.
Frage: Gibt es auch spezielle Annahmerichtlinien für ältere Versicherungsnehmer? Werden ältere Fahrer ab einem bestimmten Alter nicht mehr angenommen oder nur unter bestimmten Bedingungen? Gilt dies nur für Neuverträge oder auch für laufende Verträge?
Antwort: Eine Verschlechterung von Konditionen für ältere Versicherungsteilnehmer ist für unser Haus nicht geplant, da wir unseren zumeist langjährigen und treuen Kunden aufgrund ihres Alters keine zusätzlichen finanziellen Nachteile aufbürden wollen. Es gibt in unseren Beständen auch keine signifikanten Schadenbilder oder Schadenwerte, die eine gesonderte Prämienkalkulation oder besondere Annahmeregelungen rechtfertigen würden.
HDI
Frage: Gibt es in Ihrem Versicherungsunternehmen Regelungen in der Kfz-Versicherung bezüglich des Alters des (potentiellen) Versicherungsnehmers? Werden junge Fahrer erst ab einem bestimmten Alter angenommen? Gibt es spezielle Annahmerichtlinien für junge Fahrer wie bspw. zusätzliche Selbstbehalte, Prämienzuschläge oder ähnliches? Gibt es auch spezielle Annahmerichtlinien für ältere Versicherungsnehmer? Werden ältere Fahrer ab einem bestimmten Alter nicht mehr angenommen oder nur unter bestimmten Bedingungen? Gilt dies nur für Neuverträge oder auch für laufende Verträge?
Antwort: Für Jung- bzw. Altlenker haben wir nachfolgende Schadenersatzbeitragsregelung – jedoch nur in der Sparte Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. In der Kaskoversicherung sehen wir keine weiteren Selbstbehalte vor. Weiters haben wir, nach erfolgter Annahme, keine Prämienzuschläge, weder in Haftpflicht- noch in Kaskoversicherung.
Schadenersatzbeitrag für Jung- und Altlenker/KH-Sparte: Hat der Fahrzeuglenker beim Eintritt des von ihm verschuldeten bzw. mitverschuldeten Schadenfalles das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist älter als 75 Jahre, so wird vom Versicherer der vereinbarte Schadenersatzbeitrag in Höhe von € 350,-- inkl. Versicherungssteuer eingehoben. Der Schadenersatzbeitrag findet keine Anwendung wenn Schäden im Rahmen von Ausbildungs- oder Übungsfahrten nach den Bestimmungen des KFG bzw. Führerscheingesetz eintreten. Die Vorschriften hierfür sind zu beachten. Es besteht die Möglichkeit gegen einen Zuschlag von 25% der Jahresnettoprämie diesen SEB auszuschließen.
Annahme von Jung- bzw. Alt-VN: Hierzu kann keine generelle Aussage betreffend Annahme eines Risikos getroffen werden. Es spielen, wie auch in anderen Bereichen, immer mehrere Faktoren zur Risikoannahme eine Rolle. So muss z.B. das Alter des VN im Zusammenhang mit dem Fahrzeug betrachtet werden. Es macht einen erheblichen Unterschied ob z.B. ein 21-Jähriger einen z.B. Porsche oder anderen „Flitzer“ fährt, oder ob der Junglenker einen VW Polo mit 55 KW sich anschafft. Die Risikoprüfung ist ein komplexer Vorgang. Lenker unter 22 oder älter 75 sind anfragepflichtig.
Helvetia
Frage: Gibt es in Ihrem Versicherungsunternehmen Regelungen in der Kfz-Versicherung bezüglich des Alters des (potentiellen) Versicherungsnehmers? Werden junge Fahrer erst ab einem bestimmten Alter angenommen? Gibt es spezielle Annahmerichtlinien für junge Fahrer wie bspw. zusätzliche Selbstbehalte, Prämienzuschläge oder ähnliches? Gibt es auch spezielle Annahmerichtlinien für ältere Versicherungsnehmer? Werden ältere Fahrer ab einem bestimmten Alter nicht mehr angenommen oder nur unter bestimmten Bedingungen? Gilt dies nur für Neuverträge oder auch für laufende Verträge?
Antwort: Es zeigt sich, dass besonders bei jungen Fahrern höhere Prämien erforderlich wären, um den Schadenbedarf abzudecken. Im Sinne der Solidargemeinschaft schließen wir junge oder ältere Fahrer vom Versicherungsschutz nicht aus. Auf erhöhte Selbstbehalte verzichten wir hier, wenn das Auto tatsächlich auf den jungen Lenker angemeldet ist. Ist das Auto beispielsweise auf ein Elternteil angemeldet, ist im Schadenfall mit einem Selbstbehalt von € 500 zu rechnen, wenn der Unfall durch einen Lenker unter 23 Jahren verursacht wurde. Helvetia bietet aber einen Baustein an, bei dem dieser Selbstbehalt bei Schäden durch junge Lenker gegen einen Prämienzuschlag entfällt. Alle unsere KFZ Tarife sind aktuariell kalkuliert und wir sehen in unseren Berechnungen, dass speziell das Alter ein wichtiger Differenzierungsfaktor ist, der auch in die Prämie einfließt.
Kärntner Landesversicherung
Frage: Gibt es in Ihrem Versicherungsunternehmen Regelungen in der Kfz-Versicherung bezüglich des Alters des (potentiellen) Versicherungsnehmers?
Antwort: Siehe unten.
Frage: Werden junge Fahrer erst ab einem bestimmten Alter angenommen? Gibt es spezielle Annahmerichtlinien für junge Fahrer wie bspw. zusätzliche Selbstbehalte, Prämienzuschläge oder ähnliches?
Antwort: Für Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen PKW/Kombi versichern, wird ein Zuschlag verrechnet. Keine Annahme von Personen als VN unter 24 Jahren, wenn das Kfz nicht in Kärnten oder Osttirol zugelassen wird. Keine Selbstbehalte.
Frage: Gibt es auch spezielle Annahmerichtlinien für ältere Versicherungsnehmer? Werden ältere Fahrer ab einem bestimmten Alter nicht mehr angenommen oder nur unter bestimmten Bedingungen? Gilt dies nur für Neuverträge oder auch für laufende Verträge?
Antwort: NEIN!