Peter S. suchte im Internet eine Route, um mit dem Auto von Linz nach Florenz zu fahren, und wähnte sich auf dem Routenplaner von Google-Maps. „Ich wunderte mich kurz, als das Programm mich aufforderte, meine E-Mail-Adresse einzugeben, mich mit dem erhaltenen Passwort einzuloggen und die Nutzungsbedingungen zu bestätigen“, erinnert sich der Pensionist. Wenig später dann der Schock: Der Konsument erhielt eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 500 Euro für ein Zwei-Jahres-Abo. Peter S. war sich nicht bewusst, eine Mitgliedschaft eingegangen zu sein. Er schickte eine Mail an das Unternehmen und forderte die Firma auf, ihm die Nutzungsbedingungen zuzusenden. Letztere erhielt er nicht, dafür einen Brief, in dem ihm mit einem Inkassobüro gedroht wurde, sollte er sich weigern, die Rechnung zu bezahlen.
Mitgliedsvertrag durch Gewinnspiel
Petra T. geriet auf die Seite www.maps-24-routenplaner.com: „Dort konnte man bei einem kostenlosen Gewinnspiel eine Reise für zwei Personen auf die Malediven gewinnen. Ich machte mit, ohne zu registrieren, dass ich mit der Teilnahme einen Mitgliedsvertrag abschloss.“ Auch Frau T. erhielt postwendend eine Rechnung in Höhe von 500 Euro. Als sie nicht reagierte, flatterte der Konsumentin eine „Pfändungsdrohung“ garniert mit markigen Worten ins Haus. Sollte sie nicht vor Ort sein und die Tür nicht freiwillig öffnen, würde diese aufgebrochen und die Kosten würden ihr in Rechnung gestellt werden, hieß es. Ein Inkassobüro sei beauftragt, Wertgegenstände zu pfänden. Ihr „einziger Ausweg“ bestünde darin, den geforderten Betrag in Amazon-Gutscheinen zu bezahlen.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der "Action 670702 - ECC-NET AT FPA", für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014-2020) erhält.