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Werbeschild des Zirkukusses Roncalli
Die Vorstellungen waren ausgefallen, aber Roncalli wollte das Eintrittsgeld nicht zurückzahlen Bild: Ralf Liebhold/Shutterstock

Zirkus Roncalli: Veranstaltung abgesagt, Rückzahlung verweigert

, aktualisiert am

In digitalen Zeiten gehen Geschäfte über Ländergrenzen und solange alles gut läuft, ist das eine gute Sache. Österreichisches Recht, EU-Recht, deutsches Recht, was solls. Umso überraschender ist es, wenn österreichische Kunden auf der Basis von deutschem Recht Geld zurückbekommen. Nach unserer Rechtslage hätten sie viel weniger erhalten.

Herr Raunacher kauft am 20.9.2020 online Zirkuskarten für eine Vorstellung in Wien. Parkett, Loge 3, Reihe 1,  Platz 1 – ein Spitzenplatz, neben dem Clown, nah an den Tieren. Man spürt den Puls der Arena und den Schweiß der Artisten. Der Einzelpreis beträgt 75,80 Euro. Plätze für mehrere Personen schlagen laut Kreditkarte in Summe mit 310 Euro zu Buche.

Roncalli vertröstet auf später

Aber Corona macht einen Tusch und im Zirkus schließt sich der Vorhang. Roncalli sagt die Veranstaltung ab und verweigert die Rückzahlung mit dem Argument, dass die Aufführung nur verschoben wird. „Alle Tickets“, so schreibt Roncalli, „bleiben gültig und können umgebucht werden, sobald der Vorverkauf beginnt.“ Die alte Leier: Kunde bekommt keine Leistung und will Geld zurück, Veranstalter vertröstet auf später. Verschärfend kommt hinzu, dass Herrn Raunachers Frau gesundheitlich angeschlagen ist und eine Verschiebung und ein neuer Termin nicht in Frage kommen.

Gutschein statt Geld?

Danach erklärt Roncalli, dass österreichisches Recht zur Anwendung komme, daher keine Rückerstattung. Der Zirkus aus Köln stützt sich dabei auf das sogenannte KuKuSpoSIG, das österreichische Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz. Mit diesem Gesetz müssen Veranstalter das Geld der Konsumenten bei Entfall der Veranstaltung nicht mehr wie im EU-Recht vorgesehen zur Gänze zurückzahlen. Stattdessen können sie den Kunden großteils Gutscheine geben. Österreichisches Recht schützt Unternehmen auf Kosten der Kunden.

Deutsches Recht!

Wir prüften das Kleingedruckte von Roncalli. In deren Geschäftsbedingungen stand, dass exklusiv deutsches Recht zur Anwendung komme und das ist kundenfreundlicher. Erst nach der Intervention durch unsere Partner im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland war der Veranstalter zur Rückerstattung bereit. Herr Raunacher erhielt 303,20 Euro zurück.

Portraitbild der VKI-Beraterin Mag. Elisabeth Barth
Beraterin Mag. Elisabeth Barth Bild: Konstantinoudi/VKI

Betreut hat den Fall unsere Beraterin Mag. Elisabeth Barth.

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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