Ein Angebot mit gratis 100€-Gutschein beim Kauf einer Küchenmaschine. Doch der Gutschein kam nie. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Just hatte online bei Quelle ein attraktives Angebot entdeckt: Beim Kauf einer Krups-Multifunktions-Küchenmaschine um 538,20 € winkte zusätzlich ein 100-€-Gutschein. Er bestellte das Gerät im Dezember 2016. Doch als es dann geliefert wurde, war kein Gutschein dabei. Herr Just reklamierte. Man könne das Angebot nicht mehr finden, hieß es zunächst von Quelle. Herr Just möge Krups kontaktieren. Er lehnte ab. Schließlich hatte er das Gerät bei Quelle erstanden, den Kaufvertrag also mit diesem Unternehmen abgeschlossen. Er schickte Quelle seine Auftragsbestätigung, aus der klar hervorging, dass er das Gerät samt 100-€-Gutschein bestellt hatte. Alles in Ordnung, bestätigte nun Quelle und kündigte an, dass Herr Just den Gutschein Anfang Februar erhalten werde. Es wurde Mitte Februar. Bei Herrn Just langte kein Gutschein ein. Er fragte nach. Herr Just möge überprüfen, ob der Gutschein vielleicht an die Rechnungs-, statt an die Lieferadresse geschickt worden sei. Herr Just schaute erneut nach, doch der Gutschein war weder da noch dort angekommen.
Übergabe des Falls an den VKI
Inzwischen war es bereits März. Man bedaure, hieß es bei Quelle, als er ein weiteres Mal urgierte. Herr Just möge noch etwas Geduld haben. Doch zwei Wochen später war Herrn Justs Geduld endgültig erschöpft. Er hatte nun insgesamt drei Monate vergeblich auf den Gutschein gewartet. Er setzte Quelle eine Nachfrist von zwei Wochen, um die Angelegenheit in Ordnung zu bringen. Andernfalls würde er die Sache mit der Bitte um Erledigung an uns übergeben. Er landete bei uns. Die Juristin unseres Beratungszentrums fasste den Sachverhalt in einem Interventionsschreiben nochmals zusammen und bat Quelle um Stellungnahme. Dort reagierte man vorerst nicht.
Erst nach Urgenz kam die Gutschrift
Erst als wir mit einem zweiten Schreiben urgierten und dabei ankündigten, diesen Fall eventuell in unserer Zeitschrift KONSUMENT zu veröffentlichen, kam Bewegung in die Sache. Die Gutscheinaktion sei in Österreich nicht gültig gewesen, es habe sich dabei bedauerlicherweise um einen Druckfehler gehandelt, teilte uns Quelle nun mit. Doch um die Sache für Herrn Just in Ordnung zu bringen, werde man auf seinem Kundenkonto einen Gutschein in Höhe von 100 € verbuchen. Das Unternehmen wies aber auch darauf hin, für Druckfehler in ausgesandten Werbemitteln und für Datenfehler im Onlineshop keine Haftung zu übernehmen. Bleiben Kunden, die sich nicht zur Wehr setzen, in solchen Fällen ganz einfach auf dem Fehler anderer sitzen?
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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