Gesetzliche Vorgaben für das Verhalten beim Skifahren gibt es zwar nach wie vor nicht, doch wer sich auf die Piste begibt, sollte im eigenen Interesse bestimmte Regeln beachten.
Regeln für die Piste
Die Skisaison ist in vollem Gange und auf den Pisten steigt die Unfallgefahr. Damit es halbwegs geordnet zugeht, hat der Internationale Skiverband (FIS) bereits vor mehr als 50 Jahren Verhaltensregeln aufgestellt, die inzwischen auch für Snowboarder gelten. Im Kern sollen diese sicherstellen, dass sich jeder so verhält, dass er niemanden gefährdet oder schädigt.
In Österreich wurde vom Kuratorium für die Sicherung vor Berggefahren eine Erweiterung und Präzisierung der zehn FIS-Regeln unter dem etwas sperrigen Ausdruck Pistenordnungsentwurf (POE) mit 17 Pistenregeln vorgenommen. Obwohl sie weder gültige Rechtsnormen noch Gewohnheitsrecht darstellen, werden FIS- bzw. POE-Regeln von den Gerichten immer wieder zur Urteilsfindung herangezogen.
Fahrweise anpassen
Bei Unfällen spielt etwa die FIS-Regel Nummer 3 eine wichtige Rolle. Darin heißt es: "Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende nicht gefährdet.“ Noch detaillierter sagt es die POE-Regel Nummer 8: „Der hintere, schnellere Skifahrer hat seine Fahrweise dem vorderen, langsameren Skifahrer anzupassen; dieser hat Vorrang gegenüber dem hinteren Fahrer. Der vordere Skifahrer ist nicht verpflichtet, während der Fahrt die Läufer hinter sich zu beobachten."
Über den Ski gefahren
Ein Freibrief für den vorrangberechtigten vorderen Fahrer ist dies jedoch nicht. Das zeigt ein Verfahren, mit dem sich der Oberste Gerichtshof (OGH) 2005 auseinanderzusetzen hatte. In dem Fall hatte der Beklagte den Kläger rechts überholt und anschließend einen Linksschwung gezogen. Dabei fuhr er über den Ski des Klägers, der daraufhin schwer stürzte.
Der OGH stellte ein Verschulden des Beklagten zwar außer Frage, hielt jedoch fest, dass den Kläger ein Mitverschulden treffe, wenn ihm eine unfallvermeidende Reaktion möglich gewesen wäre. Dies gilt insbesondere, wenn sich der untere Skifahrer bei der Ausführung eines Bogens bergauf bewegt. Dann wäre er sogar verpflichtet, oberhalb befindliche (nachrangige) Fahrer zu beobachten.
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