Was vielen weniger gefällt
Auch das sind drei Aspekte:
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Die Grundverschlüsselung der ausgestrahlten Sender.
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Die faktische Notwendigkeit, sich registrieren zu müssen.
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Die teilweise verwirrende Darstellung von Senderangebot und Kosten auf der Website des Anbieters (www.simplitv.at).
Verschlüsselung kann Aufnahmen verhindern
Grundverschlüsselung bedeutet in der Praxis, dass sich die Sender das Durchgriffsrecht auf die von ihnen ausgestrahlten Sendungen vorbehalten. Damit können sie beispielsweise verhindern, dass Sendungen aufgenommen werden oder beim Timeshift (Pausenschaltung) die Werbung übersprungen werden kann. Davon machen einige Sender im simpliTV-Programmbouquet durchaus Gebrauch (nicht der ORF).
Kein Empfang über Grenze hinaus
Auch Empfänger in den Nachbarstaaten werden mit der Grundverschlüsselung vom Empfang etwa des ORF ausgeschlossen, da das dafür benötigte Equipment dort nicht verwendet werden darf. In Zeiten, in denen Grenzfragen brandaktuell sind, wird damit (auch) ein medialer Zaun errichtet.
Begründet wird dies von der ORS mit lizenzrechtlichen Zwängen, welche die Ausstrahlung über die Grenze nicht erlaubten. Dass die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF) sowie auch private Sender mit der freien Satelliten-Ausstrahlung ihrer HD-Programme nach Österreich kein Problem zu haben scheinen, wird damit erklärt, dass sie aufgrund des größeren Marktes in einer besseren Verhandlungsposition seien, aber auch mehr für die Lizenzen bezahlten.
Registrierung notwendig
Während bislang im alten DVB-T 15 Programme ohne Registrierung empfangen werden konnten, sinkt deren Zahl mit dem Umstieg auf zwei: ORF eins und ORF 2 plus – je nach Wohnort – ein oder zwei Regionalsender. Wer kostenlos mehr will (10 Programme, inkl. ORF in HD), muss sich registrieren – was datensensiblen Zeitgenossen nicht gefallen mag. Zumal beispielsweise schwer nachvollziehbar ist, warum dabei neben den üblichen Adressangaben und dem Geburtsdatum selbst die Mobilfunknummer zwingend preisgegeben werden muss.
Ursprünglich offener Zugang geplant
Grundverschlüsselung und De-facto-Registrierungspflicht waren so eigentlich bei der Ausschreibung für die Betriebsgenehmigung zu DVB-T2 gar nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil – hieß es in den von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) definierten Ausschreibungsbedingungen doch: "... dass Bewerbungen zukünftiger Netzbetreiber konsumentenfreundliche und marktoffene Betriebskonzepte enthalten sollten. Dazu zählt insbesondere ein hürdenfreier Empfang der DVB-T2-Signale ohne Grundverschlüsselung, Zugangsberechtigungssystem oder auch 'bloßer' Registrierungszwang.“
Da hatte die Behörde die Rechnung wohl ohne die Bewerber gemacht. Es gab aber ohnehin nur einen: die ORS-Tochterfirma ORS comm GmbH & Co KG.
Verschlüsselung ab 150.000 registrierten Nutzern
Die Behörde will jetzt nach Erteilung der Betriebsgenehmigung "jedoch im Zweijahres-Rhythmus die Nutzerakzeptanz der Grundverschlüsselung überprüfen und deren Fortsetzung grundsätzlich nur dann genehmigen, wenn die ORS mehr als 150.000 registrierte Nutzer nachweist". Ob darin ein Grund für die neue, rigorose Registrierungspolitik von simpliTV liegen mag? Oder ist es doch nur das Lechzen nach Kundendaten, um über weitergehende Angebote "informieren" zu können?