Wer innerhalb der EU verreist, muss sich nicht mehr vor der nächsten Handyrechnung fürchten. Seit 15. Juni 2017 ist es soweit: In der EU sowie auch in Island, Liechtenstein und Norwegen gilt: „Roam like at Home“. Roamingaufschläge fallen dadurch grundsätzlich weg.
Das Telefonieren, Simsen und Surfen mit dem Handy im Ausland (= Roaming) konnte in der Vergangenheit teuer werden. Nur im EU-Raum war die Höhe der Roamingaufschläge reguliert - nun sind sie grundsätzlich weggefallen. Das bedeutet, Sie können die in Ihrem Tarifpaket enthaltenen Freieinheiten so wie zu Hause nutzen. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen die gleichen Nutzungskosten wie im Inland an. Dies gilt ohne Begrenzung für Telefonate und SMS.
Limits für Datennutzung
Für die Datennutzung kann es Limits geben, die nach einer Formel individuell berechnet werden. Ihr Anbieter muss Sie informieren, ob und welches Limit es für Ihren Tarif gibt. Ist das Volumen ausgeschöpft, muss der Betreiber eine Info per SMS schicken. Zusätzlich gibt es die schon bekannte Kostengrenze von 60 Euro für Datenroaming. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, werden Sie jeweils per SMS informiert. Darin steht, was Sie tun müssen, um Datenroaming weiter zu nutzen. Andernfalls wird es bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.
Ist Roaming im Vertrag inkludiert?
Achtung! Die Betreiber sind nicht verpflichtet, Roamingdienste anzubieten. Erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrags, ob dieser Roaming inkludiert. Nicht angewandt wird die Roaming-Regelung auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren oder in Flugzeugen. Auch die Schweiz ist nicht dabei! Telefonate von Österreich ins EU-Ausland gelten nicht als Roaming, sondern als (teure!) Auslandsgespräche.
Für zeitweilige Auslandsaufenthalte
Gedacht ist die Roaming-Regelung für zeitweilige Auslandsaufenthalte (maximal zwei Monate in einem Zeitraum von vier Monaten). Pech für Tarif-Schnäppchenjäger: Die Anbieter können einen Nachweis verlangen, dass Sie sich in dem Land, in dem Sie einen Mobilfunkvertrag abschließen, überwiegend aufhalten.
Weitere Details finden Sie auf der Website unserer Rechtsabteilung: EU: "Roam like at home" mit Einschränkungen seit 15.6.2017