Zum Inhalt

Roaming: Entgelt - Grenzenlos telefonieren

Mit Roamingentgelten verdienten sich die Telekommunikationsanbieter jahrelang eine goldene Nase, doch damit ist in absehbarer Zeit weitgehend Schluss.

Roaming-Aus kommt 2017

Wohl jeder musste nach dem Urlaub im Ausland schon einmal schwer schlucken, als ihm die Telefonrechnung präsentiert wurde. Bereits kurze Telefonate in die Heimat reichten aus, um die Kosten in schwindelerregende Höhen zu treiben. Ab dem 15. Juni 2017 sollen Roamingaufschläge in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island bei angemessener Nutzung der Vergangenheit angehören. „Es soll das Prinzip ,Roam like at Home‘ realisiert werden: Für den Kunden sollen mobile Dienste in jedem EWR-Mitgliedstaat genauso viel kosten wie zu Hause“, sagt VKI-Juristin Marlies Leisentritt.

Verordnung mit Hintertür

Um eine missbräuchliche Nutzung oder „dauerhaftes Roaming“ zu verhindern, sind jedoch Einschränkungen bei der Abschaffung der Roamingentgelte vorgesehen. Kunden, die sich oft oder für längere Zeiträume im Ausland aufhalten, sollten sich daher nicht zu früh freuen. Mit der Verordnung werden Vorkehrungen für eine angemessene Nutzung eingeführt. Unterbunden werden soll beispielsweise der Kauf einer SIM-Karte in einem anderen EU-Staat, in dem die Inlandspreise niedriger sind, um sie bei sich zu Hause zu verwenden; oder dass der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt. Bis zum 15. Dezember 2016 soll die EU-Kommission eine Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair-Use-Policy“) ausarbeiten.

Höchstbeträge für Anrufe, SMS und Daten

Übergangsphase

Mit 30. April 2016 beginnt eine Übergangsphase, die eine Senkung der Roamingentgelte mit sich bringt. Wenn der Betreiber dem Kunden auf den inländischen Endkundenpreis Roamingentgelte aufschlägt, dürfen bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten werden. „Für Kunden mit Tarifen mit inkludierten Einheiten bedeutet dies, dass ihnen im Ausland vertelefonierte Minuten von ihrem Guthaben abgezogen werden. Darüber hinaus darf der Betreiber für abgehende Anrufe maximal 6 Cent pro Minute und für abgeschickte SMS höchstens 2,4 Cent – jeweils inklusive Umsatzsteuer – verrechnen“, erläutert Marlies Leisentritt.

Aufschlag für Datenroaming

Für den Empfang von SMS darf gar kein Aufschlag verrechnet werden. Beim Datenroaming darf der Aufschlag maximal 6 Cent pro Megabyte betragen, wenn es sich um einen Tarif mit inkludierten Einheiten handelt. Wer seine im Tarif inkludierten Einheiten aufgebraucht hat, muss allerdings mit höheren Roamingentgelten rechnen, wie sie auch für Tarife gelten, die pro Einheit abgerechnet werden. Für abgehende Anrufe dürfen diese maximal 22,8 Cent pro Minute, für abgehende SMS höchstens 7,2 Cent und für Datenroaming maximal 24 Cent pro Megabyte betragen. Für ankommende Anrufe darf immer höchstens ein Entgelt von 1,368 Cent pro Minute verrechnet werden. Die genannten Höchstgrenzen verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

Welcher Tarif ist der günstigste?

Einige Betreiber bieten auch spezielle Roamingtarife bzw. Roamingpakete zur Auswahl an. Sie sind verpflichtet, die Kunden darüber zu informieren, welche Nachteile ihnen ein spezieller Roamingtarif im Vergleich zum „EU-Tarif“ bringt. Ein Wechsel zu einem alternativen Roamingtarif und zurück zum „EU-Tarif“ muss jederzeit und kostenlos möglich sein. Vor einer Reise sollte man sich gründlich überlegen, welcher Tarif für die Nutzung der mobilen Dienste im Ausland voraussichtlich am günstigsten sein wird, und die Vor- und Nachteile im Vergleich zum „EU-Tarif“ gut abwägen.

Höhere Kosten bei Anrufen ins Ausland

Telefonate ins Ausland

Die genannten Roaminggrenzen gelten wie erwähnt nur, wenn der Kunde in der EU, in Norwegen, Island oder Liechtenstein unterwegs ist. Zu beachten ist auch, dass Telefonate von daheim ins Ausland nicht unter Roaming fallen. Die Tarife dafür können die Anbieter nach Gutdünken festlegen. Dementsprechend ist hier mit höheren Kosten zu rechnen. Die Höchstgrenzen gelten auch nicht für Satellitenverbindungen auf Schiffen und in Flugzeugen. Hier ist ebenfalls mit höheren Kosten zu rechnen.

Infopflicht der Betreiber

Bereits jetzt sind die Betreiber verpflichtet, ihren Kunden bei der Einreise in ein anderes Land eine SMS mit Informationen zu den Roamingkosten zukommen zu lassen. Reist der Kunde innerhalb eines kurzen Zeitraumes häufig ins Ausland und sind die Preise in den besuchten Ländern gleich, so genügt es, wenn der Betreiber einmal innerhalb der Abrechnungsperiode über die Kosten informiert.

„Roaming-Überraschung“

Mobilfunknetze stimmen häufig nicht genau mit der Staatsgrenze überein. Das Handy oder die Datenkarte kann sich ohne Zutun des Nutzers in ein ausländisches Nachbarnetz einwählen. Deshalb sollte man beim Urlaub in einer Grenzregion über die Einstellung „manuelle Netzwahl“ den eigenen Betreiber auswählen. Da diese Auswahl aber aus technischen Gründen oft nicht bestehen bleibt, sollte man vorsichtshalber öfter kontrollieren, in welchem Netz man sich befindet. Wer das unbeabsichtigte Einloggen in ein Fremdnetz dauerhaft verhindern möchte, kann das internationale Roaming auf dem Handy bzw. in den Internet-Einstellungen deaktivieren. Eine wirklich zuverlässige Sperre kann allerdings nur der Betreiber selbst einrichten.

Optionen für die Mobilbox

Kostengrenze beim Datenroaming

Jeder Betreiber muss für Datenroaming eine Kostengrenze bei höchstens 60 Euro (inkl. USt.) anbieten. Alternativ kann der Kunde auch ein anderes Limit wählen. Ist es eingestellt, darf ohne Erlaubnis des Kunden nicht mehr als das gewählte Limit verrechnet werden. Der Betreiber hat dem Kunden nach Verbrauch von 80 Prozent des Höchstbetrages eine Nachricht zu senden; und bei Erreichen der Obergrenze eine weitere. Diese Nachricht muss auch eine Information dazu enthalten, was der Konsument tun muss, um das Datenroaming weiter nutzen zu können. Die Roaming-Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht bekanntgibt, dass er zu höheren Kosten weitersurfen möchte.

Kosten für die Mobilbox

Auch wenn Anrufe auf die Mobilbox eingehen, können Roamingkosten entstehen. Der Kunde kann dies verhindern, indem er die Mobilbox nicht aktiviert. Anrufer werden bei Nichterreichbarkeit, Nichtmelden oder Besetztzeichen nicht auf die Box umgeleitet. Da keine Verbindung aufgebaut wird, entstehen weder dem Anrufer noch dem Empfänger Kosten. Bei einer unbedingten Umleitung zur Mobilbox werden alle Anrufer dorthin weitergeleitet. Dem Kunden entstehen zwar keine Kosten, er ist allerdings telefonisch nicht erreichbar. Wird die Mobilbox dann im Ausland abgehört, fallen allerdings Roamingentgelte an.

Bedingte Umleitung kann teuer werden

Besonders teuer kann es werden, wenn man im Ausland die bedingte Umleitung zur Mobilbox (bei Nichtmelden oder Besetztzeichen) aktiviert hat. Dann wird der Anrufer zunächst in das Netz geleitet, in dem sich der Empfänger befindet. Ist dieser nicht erreichbar, wird der Anruf wieder zur Mobilbox (nach Österreich) zurückgeleitet und der Anrufer kann eine Nachricht hinterlassen. Für diesen „doppelten Weg“ fallen aber nur außerhalb der EU doppelte Kosten an. Innerhalb der EU dürfen fürs Umleiten von Anrufen zur Mobilbox keine Kosten verrechnet werden. Hinterlässt der Anrufer eine Nachricht auf der Mobilbox, ist das kostenlos, solange der Empfänger seine Mobilbox im EU-Ausland nicht abhört. Tut er dies, wird ihm der Anruf wie ein aktives Telefonat verrechnet.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

EU-Roamingregelung - (Fast) wie zu Hause

Seit 15. Juni 2017 ist es soweit: In der EU sowie auch in Island, Liechtenstein und Norwegen gilt: „Roam like at Home“. Roamingaufschläge fallen dadurch grundsätzlich weg.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang