Entsorgungshinweise auf Verpackungen, wie z.B. der Recycling-Code, sind nicht verpflichtend vorgeschrieben. Richtiges Wegwerfen bleibt für viele ein Mysterium.
Im Greenwashing: Tchibo-Bio-Kaffee - Verpackungs-Schwindel nahmen wir uns die Verpackung des Tchibo-Bio-Kaffees zur Brust. Hintergrund war deren täuschend echte Papierhaptik, obwohl sie eigentlich aus einem Kunststoff-Aluminum-Gemisch besteht.
Bei unserer Recherche half uns der Blick auf ein unscheinbares Piktogramm, das auf der Verpackung abgebildet ist: der Recycling-Code, bestehend aus dem Recycling-Symbol (drei Pfeile), einer Nummer, die das Material kennzeichnet, und einem Kürzel, das die Werkstoffgruppe definiert. Im Fall des Bio-Kaffees: C/LDPE unter der Zahl 90 (siehe Foto), was für Aluminium im Verbund mit Polyethylen mit geringer Dichte steht.
Material der Verpackung
Warum wir Ihnen das erzählen? Der Recycling-Code ist an und für sich eine gute Sache. Interessierte Konsumenten können mit einem Blick auf den Code (inklusive einer schnellen Recherche im Internet, z.B. auf https://de.wikipedia.org/wiki/ Recycling-Code) feststellen, aus welchem Material die Verpackung eines Konsumgutes besteht, und sie entsprechend richtig entsorgen. Oder, wenn das Verpackungsmaterial nicht den ökologischen Vorstellungen entspricht, das Produkt erst gar nicht kaufen.
Nicht verpflichtend
Doch eine gesetzliche Verpflichtung der Hersteller zu einer Materialkennzeichnung von Verpackungen gibt es nicht. Die Auslobung von Recycling-Code, Grüner Punkt, Saubermann ("Tidyman") & Co ist nur optional, quasi eine Fleißaufgabe der Produzenten.
"Eine verpflichtende Materialkennzeichnung könnte ein Handelshemmnis darstellen", heißt es zur Erläuterung seitens des Umweltschutzministeriums. Materialkennzeichnungen seien zwar eine interessante Information für die Konsumenten, aber "Kunststoffverpackungen und Verpackungen aus Materialverbunden werden in der Regel gemischt gesammelt und anschließend automatisch sortiert".
Daher sei eine Kennzeichnung nach Materialart nicht erforderlich. Faktum ist freilich, dass sich, zumindest derzeit, die Sammel-Philosophien der Entsorger von Region zu Region unterscheiden. Was z.B. in Schwechat in den Gelben Sack gehört, sollte in Wien im Restmüll entsorgt werden. Und in Korneuburg? Ist es womöglich wieder ganz anders. Ein Verwirrspiel.
Im Regen stehen gelassen
Konsumenten wie Helmut Angerer fühlen sich im Regen stehen gelassen. Er wandte sich an uns, weil ihm die zuletzt immer häufiger verwendeten "Kombiverpackungen" (Oberseite Kunststoff, Unterseite beschichteter Karton) für Wurst und Käse sauer aufstoßen. Genauer gesagt, der fehlende Entsorgungshinweis für diese Art von Verpackung. "Letztendlich“, sagt Herr Angerer, "bleibt die Verantwortung zur korrekten Entsorgung beim nicht ausreichend informierten Konsumenten hängen." Eine Einschätzung, die wir nur unterstreichen können.