Um 55 Euro nach New York fliegen – wer würde da nicht zuschlagen. Doch was, wenn sich das „Schnäppchen“ als Irrtum erweist und die Fluglinie den Transport verweigert? Das europäische Verbraucherzentrum rät bei Billigstangeboten zur Vorsicht.
Tippfehler
Ehepaar Z. hat ein supergünstiges Angebot im Internet entdeckt: Flug von Prag nach Cancun in der Business Class um knapp 38.000 Tschechische Kronen, umgerechnet rund 1.400 Euro. Da lohnt es sich, die Zugreise von Wien nach Prag in Kauf zu nehmen und auch gleich noch ein Wochenende in der „Goldenen Stadt“ anzuhängen. Die Hotels in Prag und Cancun sind schnell gebucht. Doch dann kommt das böse Erwachen. Die Fluglinie verweigert den Transport. Begründung: Beim Angebot habe es sich um einen Fehler gehandelt, der reguläre Preis betrage 400.000 Tschechische Kronen.
"Error fares"
„Ein Fall wie der von Familie Z. kommt immer wieder vor“, sagt die Juristin Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), an das sich die Konsumenten Hilfe suchend gewandt hatten. „Error fares“ werden derartige fehlerhafte Preisauszeichnungen genannt, und Reisevermittler wie Error Fare Alerts haben sich längst darauf spezialisiert. Der Anbieter wirbt ganz unverblümt mit der Jagd auf Preisfehler wie zum Beispiel das Vergessen einer Null: „Unser Algorithmus durchsucht das Internet automatisiert danach und informiert dich bei Treffern sofort kostenlos per eMail. So kannst du extrem günstig reisen.“
Reiseexpertin warnt vor solchen Schnäppchen
Reiseexpertin Forster warnt davor, sich auf derartige Schnäppchen einzulassen. "Zwar ist der Anbieter prinzipiell dafür verantwortlich, Preise richtig anzugeben, doch manchmal ist eben auch der Hausverstand der Kunden gefragt. Wenn ich ziemlich sicher davon ausgehen kann, dass eine Null vergessen wurde, muss ich mir auch im Klaren sein, dass ich ein Risiko eingehe, wenn ich so ein Angebot buche“, sagt die Reiseexpertin. Auch der eingangs geschilderte Fall konnte außergerichtlich nicht gelöst werden. Der Flug nach Mexiko fiel ins Wasser.