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Physiotherapie: Reaktionen auf den Test - Verbände, Therapeuten, Patienten

, aktualisiert am

Unser Test Physiotherapie hat viel Staub aufgewirbelt - wie immer, wenn wir zum ersten Mal einen Bereich testen.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten die ungekürzten Reaktionen von Lesern, Physiotherapeuten und Verbänden. Es geht unter anderem um diese Themen:

  • Was ist Physiotherapie
  • Klassische und alternative Heilmethoden 
  • Komplementärmedizin
  • Hypnosepsychotherapie
  • Erstgespräch, Anamnese, Behandlungsdauer
  • Physiotherapeutische Ausbildung in Österreich
  • Unterschied: physikalische Institute - freiberufliche Therapeuten
  • Unterschiedliche Honorare
  • Testkriterien

Hier kommen Sie zum Test "Physiotherapeuten - Daneben gegriffen" in KONSUMENT 3/2012.

Ihr KONSUMENT-Team

Stellungnahme: Physio Austria

Stellungnahme des Bundesverbandes der PhysiotherapeutInnen Österreichs (Physio Austria)

Als Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs ist Physio Austria die Förderung der Qualitätssicherung in der Physiotherapie sowie das Angebot qualitätsvoller physiotherapeutischer Leistungen ein großes Anliegen. Im Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sich der VKI auch der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe annimmt. Mit großer Verwunderung haben wir jedoch die Vorgehensweise sowohl hinsichtlich der Testung wie auch der darauffolgenden medialen Darstellung der Ergebnisse durch den VKI sowie mitunter missverständlicher Interpretationen der Physiotherapie zur Kenntnis genommen.

Es ist fraglich, ob es dem Gesundheitssystem förderlich ist, wenn der Verein für Konsumenteninformation mit derlei Vorgehen mehr Verwirrung und Unsicherheit als Transparenz schafft. Der Test wie er in Ihren Medien dargestellt wird sowie die Ergebnisse und Form der Darstellung lassen einige Fragen offen und auf eine nicht fundierte Recherche schließen.

Gerne übermitteln wir Ihnen für eine objektive Berichterstattung nähere Informationen zur Physiotherapie. Es ist festzuhalten, dass bei der Beleuchtung der Themen strukturelle Schwächen – außerhalb der physiotherapeutischen Einrichtungen - mit keinem Wort Erwähnung finden. So stellen sich die Leistungsangebote der Krankenversicherungsträger österreichweit unterschiedlich dar, ebenso werden ärztliche Verordnungen in unterschiedlicher Form ausgestellt und insbesondere durch den Chefärztlichen Dienst bei der Bewilligung unterschiedlich gehandhabt. Der Artikel nimmt in keinster Weise darauf Bezug, sondern beschränkt sich darauf, PhysiotherapeutInnen an den Pranger zu stellen.

Es wäre zu wünschen, dass bei einer objektiven Berichterstattung – insbesondere bei Themen, welche die Gesundheit der Bevölkerung betreffen - auch strukturelle Schwächen zum Thema gemacht werden.

Was ist Physiotherapie

Der VKI hat offensichtlich eine missverständliche Auffassungen, die Tätigkeit und das Berufsbild der PhysiotherapeutInnen betreffend, wenn die Erwartungshaltung dahin geht, dass es sich bei einer physiotherapeutischen Behandlung um eine "Gymnastikeinheit" handelt.

Gerne möchten wir die Gelegenheit nützen und Sie näher über das Berufsbild der Physiotherapie informieren. Das Berufsbild der Physiotherapie ist sehr weitreichend und beinhaltet u.a. die Anwendung verschiedenster Methoden der Manuellen Therapie und Bewegungstherapie. So gehört u.a. auch die Anwendung komplementärer Behandlungsformen im Rahmen der Krankenbehandlung jedenfalls zum Berufsbild der PhysiotherapeutInnen. Inwieweit einzelne Maßnahmen der Physiotherapie von der Kostentragung durch die Krankenkasse ausgenommen sind, ist eine (Kosten-)Entscheidung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers. Es liegt in der eigenverantwortlichen Entscheidung der/des PhysiotherapeutIn, auf Grundlage einer Verordnung zur Physiotherapie, die für die Patientin/den Patienten geeigneten Maßnahmen auszuwählen und anzuwenden. Die Feststellung, dass die Entscheidung über die anzuwendenden Maßnahmen im Rahmen der verordneten Physiotherapie ausschließlich bei/der ÄrztIn liegt ist daher unrichtig. Näheres zum Physiotherapeutischen Prozess siehe unten.

Behandlungsdauer

Die Beurteilung der Behandlungsdauer dürfte im Rahmen des Tests mit größter Wahrscheinlichkeit auf der Grundlage eines nicht korrekten Briefings an die TestpatientInnen über den Behandlungsablauf erfolgt sein. Im Zusammenhang mit der Behandlungsdauer ist nämlich dringend festzuhalten, dass selbstverständlich die Befundung (Erst- und Zwischenbefunde) als integrierender Teil der Therapie die Grundlage für die Festlegung der Behandlungsziele und Planung der Therapie darstellt und somit auch von der Therapiezeit umfasst ist. Eine Befundung ist essentieller Bestandteil der Therapie und kann – in Abhängigkeit des Beschwerdebildes, der zu wählenden Befundungsinstrumente, etc. – mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.

Ergänzend zum eindeutig berufsrechtlich verankerten Erfordernis der Befunderhebung als Teil des physiotherapeutischen Prozesses wird die Befunderhebung im Qualitätspapier der VGKK explizit als Teil der Behandlung angeführt.

Unterschiedliche Honorare

Diesbezüglich dürfen wir darauf hinweisen, dass PhysiotherapeutInnen im Wahlbereich (d.h. kein Vertrag und damit auch keine direkte Verrechnung mit einem Krankenversicherungsträger) ihr Honorar frei gestalten können, wie es auch bei anderen Gesundheitsberufen, wie z.B. ÄrztInnen der Fall ist.

Testkriterien

Die Beschreibung der Testkriterien lässt die Frage offen, wer die Testpersonen in welcher Qualität über die bei der physiotherapeutischen Behandlung zu berücksichtigenden Qualitätskriterien informiert hat. Beispielsweise bildet die Kenntnis dessen, dass die Befundung einen integrierenden Bestandteil der Behandlungszeit darstellt, die unabdingbare Grundlage einer korrekten Bewertung. Der Abbruch einer Therapie nach der ersten Sitzung lässt wohl kaum ein objektives Urteil über die Qualität der Behandlung zu. Eine physiotherapeutische Behandlung folgt dem physiotherapeutischen Prozess welcher auf der Grundlage des berufsrechtlich verankerten Erfordernisses der Befunderhebung eine Festlegung der Behandlungsziele und Planung der Therapie vorsieht.

Im Laufe der einzelnen Behandlungseinheiten, welche sich in Abstimmung mit der Befundung und den Therapiezielen über einen bestimmten Zeitraum erstrecken, werden die eingesetzten physiotherapeutischen Maßnahmen am individuellen Therapieverlauf der/des einzelnen PatientIn ausgerichtet und zielen auf die Erreichung des konkreten Behandlungsziels.

PhysiotherapeutInnen führen ihre Behandlungen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung, welche zumeist einzig die Diagnosestellung und Indikation zur Physiotherapie darstellt, durch, wobei sie eigenverantwortlich im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Methodenfreiheit die für die/den PatientIn individuell geeigneten Behandlungsmethoden wählen und anwenden.

Das aktuelle Berufsprofil der PhysiotherapeutInnen, welches im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit durch das ÖBIG erstellt und 2004 aktualisiert wurde (Zl. 4360/02), hält zur Thematik der Methodenfreiheit der PhysiotherapeutInnen unter der Überschrift Anordnungsmodus wörtlich fest: S.21„Anordnungsmodus. Die hohe Eigenverantwortlichkeit der […] PT im Berufsvollzug spiegelt sich im Anordnungsmodus wider, wenn 85 Prozent überwiegend globale Anordnungen "Physiotherapie“ erhalten.“

Selbstverständlich sind in diesem Sinne die von den Krankenkassen im Rahmen der internen verwendeten Bezeichnungen der Tarifpositionen sofern sie nicht bereits in moderner Weise auf "Physiotherapie“ lauten, keineswegs wörtlich im Sinne von „Einzelheilgymnastik“ zu verstehen. Auch hierzu gibt das offizielle Berufsprofil eine klare Antwort S.22:“ Im Bereich der Bewegungstherapie wird den […] PT auch von Fachärzten der Physikalischen Medizin innerhalb der Behandlung die selbstständige Festlegung von Einzelbehandlungen zugestanden (Österreichische Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation 2002).“

Die physiotherapeutische Behandlung stellt somit einen fortschreitenden, an der/dem individuellen PatientIn angepassten Prozess dar. Eine Bewertung der Behandlungsqualität im Sinne der PatientInnen auf der Grundlage eines Therapieabbruchs nach der ersten Behandlungseinheit scheint demensprechend ungeeignet um zu objektiven Urteilen zu gelangen.

Der Hinweis darauf, dass der Erhebungsbogen in Anlehnung an die Qualitätsrichtlinien für VertragstherapeutInnen der VGKK entwickelt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Ist dort doch explizit die Befundaufnahme als Teil der ersten Behandlungseinheit genannt - abgesehen davon, dass diese ohnedies ein berufsrechtliches Erfordernis der lege artis Behandlung darstellt.

Im Sinne der Transparenz und einer objektiven Berichterstattung ersuchen wir Sie dringend dieses Schreiben in einer der nächsten Ausgaben des KONSUMENT sowie umgehend auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen die Physiotherapie betreffend zur Verfügung und stellen Ihnen bei Interesse auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Mériaux-Kratochvila, M.Ed., PT e.h. , Christan Blatakes, BSc, PT e.h. Präsidentin Bundesfreiberuflichenvertreter

Stellungnahme: Gesellschaft für Osteopathie

Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Interesse haben wir Ihren Artikel „Physiotherapeuten Daneben gegriffen“ zur Kenntnis genommen. Als „Österreichischer Gesellschaft für Osteopathie - OEGO“ wollen wir Stellung dazu nehmen, da Sie auch die Osteopathie unter den Methoden auflisten, die häufig an Stelle der Physiotherapie ausgeführt würden.

Vorbemerkung: Die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) ist die Interessensvertretung der OsteopathInnen in Österreich. Sie vertritt ausschließlich OsteopathInnen mit einer mehrjährigen osteopathischen Ausbildung (teilweise mit akademischem Abschluss), die von der European Federation of Osteopaths (EFO) anerkannt ist.

In Ihrem Testbericht und dem beigestellten Kommentar werden einige Aspekte vermischt, die wir in der Folge nacheinander ansprechen wollen: Der rechtlichen Aussage des Artikels ist wenig hinzuzufügen: Die derzeitige Gesetzeslage verpflichtet PhysiotherapeutInnen, ausschließlich nach ärztlicher Verordnung, und im Sinne dieser Verordnung tätig zu werden.

Ob das im Sinne der PatientInnen ist, wie der Artikel suggeriert, sei dahingestellt: In den meisten anderen europäischen Ländern wird die Wahlfreiheit der PatientInnen als ein wichtigeres Recht betrachtet als das ärztliche Monopol. Dort haben die PatientInnen das Recht, direkt und ohne ärztliche Verordnung Therapie bei Angehörigen anderer – entsprechend ausgebildeter – medizinischer Berufsgruppen zu suchen. Entsprechende Statistiken aus diesen Ländern zeigen kein erhöhtes Risiko für die PatientInnen, allenfalls Ersparnisse für das Gesundheitssystem.
Auch bezüglich der Abrechnung ist die rechtliche Situation klar: Auf der Rechnung darf nur das stehen, was tatsächlich auch als Behandlung durchgeführt wurde, und „Gefälligkeitsrechnungen“ sind zu vermeiden.

Stellung nehmen wollen wir allerdings zu den medizinischen Aspekten des Artikels: Der „Konsument“ ist seit Jahren für seine überkritische Haltung gegenüber komplementärmedizinischen Methoden bekannt, ohne dass ähnlich strenge Kriterien auch für die Schulmedizin angewandt würden: Auch ein beträchtlicher Teil der in der Schulmedizin praktizierten, und von den Kassen bezahlten Diagnose- und Therapieverfahren ist nicht „evidence-based“, wird aber kaum je hinterfragt.

So könnte man zum hier diskutierten Artikel zum Beispiel fragen, wie viel Zeit sich die zuweisenden Ärzte für die Diagnose und Therapieempfehlung genommen hatten (und ob das auch der durchschnittlichen Dauer entspricht), oder welche Untersuchungsmethoden dabei angewandt wurden, und auf Grund welcher wissenschaftlichen Grundlage.

Die kritische Betrachtung komplementärer Methoden wird auch sehr undifferenziert vorgenommen: Medizinische Methoden wie Osteopathie, die durchaus teilweise wissenschaftlich fundiert sind, und die nur für Angehörige medizinischer Berufe in einer fünf- oder sechsjährigen Ausbildung erlernbar sind, werden in einem Atemzug mit Methoden genannt, die Laien in wenigen Wochenendseminaren lernen können.

Auch der Titel des Kommentars "Physiotherapie - Fatale Wirkungen" kann als unseriös und reißerisch bezeichnet werden: Im anschließenden Text ist weder von Risiken der Physiotherapie noch anderer komplementärmedizinischer Verfahren die Rede – geschweige denn von "fatalen Wirkungen“. Der Vergleich mit dem Apotheker, der Vitaminpillen anstatt Antibiotika verkauft, schien sogar dem Autor etwas peinlich zu sein. Die einschlägige Fachliteratur – ebenso wie die erfreulich niedrigen Prämien der Haftpflichtversicherungen – zeigen, dass das Risiko in den manuellen Therapieverfahren deutlich geringer ist als in den meisten anderen Bereichen der Medizin: von fatal also keine Rede.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass der gesetzliche Rahmen, in dem Osteopathie derzeit in Österreich ausgeübt wird, für alle Seiten äußerst unbefriedigend ist: Während in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz oder Frankreich Osteopathie als eigener Beruf mit klaren Ausbildungsstandards und dem Recht auf Erstkontakt geregelt ist, gibt es für österreichische PatentInnen und Osteopathen noch keine staatliche Regelung.

Nur ein klarer gesetzlicher Rahmen kann hier für die PatientInnen Orientierung und Sicherheit bieten, und den OsteopathInnen eine klare Struktur für die Ausübung ihres Berufes bieten. Die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) informiert über die Methoden, Indikationen, Ausbildungskriterien der Osteopathie und das dahinterstehende philosophische Konzept.

Alle unsere Mitglieder sind auf www.oego.org gelistet und erfüllen die nationalen sowie europäischen Standards.

Im Falle von Missverständnissen, Versäumnissen oder gar Fehlverhalten eines Osteopathen/einer Osteopathin steht den PatientInnen unsere Schlichtungsstelle auf www.oego.org zur Verfügung. - Mit der Bitte um Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe des "KONSUMENT" verbleibe ich im Namen des Vorstandes der OEGO

mit freundlichen Grüßen

Dr. Gabriele von Gimborn
Österreichische Gesellschaft für Osteopathie
Obfrau

Stellungnahme: Gesellschaft für Tiefenpsychologie

Ich möchte auf einen von Ihnen, nebenbei erwähnten, falschen Aspekt eines Satzes Ihrer Kolumne in der Zeitschrift "Konsument" zum Thema "Physiotherapie" hinweisen. Entweder haben Sie gar nicht recherchiert, oder Ihr Wissen über Hypnose stammt aus unterhaltsamen Arztwartezimmer-Zeitschriften.

Die psychotherapeutische Methode "Hypnose" wurde von uns (der ÖGATAP, Österreichische Gesellschaft für angewandte Tiefenpsychologie und allgemeine Psychotherapie) vor einigen Jahren in "Hypnosepsychotherapie" umbenannt, um die psychotherapeutische Basis auch im Namen zu betonen. Genau aus dem Grund, weil die Methode Hypnose manchmal durch Filme, Werbung, und Zeitschriften in ein falsches, klischeehaftes Licht von magischer Beeinflussung, Zauberei und Bühnenshows gerückt wird. Hypnosepsychotherapie ist eine die älteste therapeutische Methode, in Österreich eine tiefenpsychologische Ausbildungsmethode, in welcher die Konzepte der Tiefenpsychologie, der ressourcenorientierten Hypnotherapie und der Ich-stärkenden, lösungsorientierten Hypnose zum Tragen kommen. Dabei wird mit dem tiefenpsychologischen Terminus "Unbewußtes" ebenso gearbeitet, wie mit vielen anderen bekannten Begriffen der Tiefenpsychologie.

Es ist falsch, dass Hypnose unter Komplementärmedizin fällt. Sie hat nichts mit Medizin zu tun, genauso wenig wie Psychoanalyse, systemische Familientherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie oder alle anderen psychotherapeutischen Methoden. Richtig ist hingegen, dass Hypnose seit fast 20 Jahren eine staatlich anerkannte Psychotherapiemethode ist, die sowohl auf Krankenschein, als auch auf Rückverrechnung bei einem Wahl-Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden kann. Man muss, um sich Hypnosetherapeut, Hypnosepsychotherapeut, Hypnotiseur oder wie auch immer, zu nennen, entweder in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sein (dies meist nach einer etwa 7 jährigen intensiven Ausbildungsdauer), oder als Klinischer/Gesundheitspsychoologe oder Arzt für Psychiatrie eine nachweisbare ausreichende Weiterbildung in Hypnotherapie, Hypnose oder Ähnlichem nachweisen. Alle anderen Personen machen sich strafbar, wenn sie versuchen, Symptome mit der Methode Hypnose oder ählichen verwechselbaren Bezeichnungen zu behandeln.

In Österreich ist die Methode weithin anerkannt und sehr erfolgreich und eine Berufsbezeichnung "Hypnotiseur", Hypnotherapeut", "Hypnosetherapeut" oder "Hypnosepsychotherapeut" ist ebenso strafbar wie die Ausübung der Tätigkeit (Berufs- und Tätigkeitsschutz laut österreichischem Psychotherapiegesetz).

Falsch ist auch, dass Hypnose nur bei bestimmten Indikationen eine Wirkung hätte. Woher nehmen Sie diese Behauptungen? Im Gegenteil, es gibt kaum eine  besser untersuchte und anerkannte Psychotherapiemethode (deren es in Österreich zur Zeit insgesamt 22 gibt), wie Hypnose. Die Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen zu verschiedenen Anwendungsbereichen wird kaum von einer anderen psychotherapeutischen Methode überboten, vor allem in den USA und Deutschland wird sehr viel geforscht, in Wien an der Universitätsklinik und anderen Universitäten.

Zur Zeit beginnt eine Wirksamkeitsforschung der psychotherapeutischen Ausbildungsgesellschaft ÖGATAP zu den drei von ihr angeboten Psychotherapieausbildungen Hypnosepsychotherapie, Autogene Psychotherapie und Katatyhm Imaginative Psychotherapie.

Eine angedeutete Gleichstellung mit Qigong, Akupunktur oder "andere obskure Methoden..." ist nicht nur falsch sondern stellt eine sehr erfolgreiche Therapiemethode in eine Reihe mit nicht stattlich anerkannten psychischen Behandlungsmethoden.

Falls Sie sich einmal ein Bild machen möchten, können Sie gerne die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums im beigefügten attachement lesen oder unter www.oegatap.at, www.bmg.gv.at oder unter http://www.hypno-mega.at weitere Infomationen zum Thema Hypnose, Hypnotherapie oder Hypnosepsychotherapie beziehen. Unter http://ijceh.com/content/view/293/182/ oder http://www.hypnose-kikh.de können Sie direkt in den neuesten klinischen Forschungsergebnissen zum Thema Hypnose schmökern.

im Namen der ÖGATAP
 
Dr. Susanne Frei
Psychotherapeutin für HY (Hypnosepsychotherapie), ATP ( Autogene Psychotherapie) und KIP (Katathym Imaginative Psychotherapie)
Lehrtherapeutin mit voller Lehrbefugnis für HY und ATP
Lehrtherapeutin mit partieller Lehrbefugnis für KIP der ÖGATAP

Reaktion: Marlene Mäser

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 25.01.2012 halte ich fest, dass ich mich gegenüber meiner Patientin völlig korrekt verhalten habe und mit ihr die von mir angewandte Behandlungsmethode vorab besprochen habe. Aufgrund meiner langjährigen Praxis und umfangreichen Ausbildung (zahlreiche Zusatzausbildungen) war mir eine genaue Einschätzung, welcher Behandlungsmethode meine Patientin bedurfte, selbstverständlich möglich.

Ich möchte weiters auch anmerken, dass ich keineswegs eine überhöhte Rechnung gestellt habe, sondern mich nur nicht an die – sehr allgemein formulierten – ärztlichen Vorgaben gehalten habe, wobei der Begriff Bewegungstherapie eine Offenheit für die anzuwendenden Techniken impliziert. Die physiotherapeutische Bewegungstherapie besteht zudem aus einer Behandlungsserie, wodurch eine Beurteilung nach nur einer Sitzung eine fahrlässige Verallgemeinerung darstellt.

Aus der Blickrichtung meiner Patientin war meine Dienstleistung vom 18.11.2011 bzw. die von mir durchgeführte Behandlung richtig, dies wird Ihnen auch jeder mit der Materie vertraute Facharzt bestätigen.

Oberstes und vordringlichstes Ziel all meiner Behandlungen ist das Wohl meiner Patienten. Diesen Grundsatz habe ich anlässlich der in Rede stehenden Behandlung mehr als eingehalten. Wenn ich dabei die ärztliche Verordnung nicht exakt eingehalten habe, so betrifft dies mein Verhältnis zum zuständigen Sozialversicherungsträger. Ein solches Verhältnis ist allerdings, soweit ich die Statuten Ihres Vereines kenne, von Ihnen nicht zu beurteilen. Ihre Aufgabe sollte es sein, die Dienstleistungen bezüglich der Qualität der am Kunden erbrachten Maßnahmen zu beurteilen, im gegenständlichen Fall scheint dies meiner Meinung nicht gegeben zu sein.

Mäser Marlene
Landwehrstr. 2
6900 Bregenz

Reaktion: Beatrix Jenni

Als Physiotherapeutin ist es mir wichtig, in der Therapie individuelle Maßnahmen zu setzen, die zu einer Besserung der Beschwerden führen. Diese Maßnahmen wurden qualitativ richtig durchgeführt einschließlich der vorangegangenen Erstanamnese und Therapieplanung, die ebenfalls in der Erstsitzung ausgeführt wurden.

Beatrix Jenni, PT
Am Kehlerpark 2
6850 Dornbirn

Reaktion: Leopold Kerschenbauer

Die Bewertungen Ihrer Testpersonen mit "weniger zufriedenstellend" haben uns sehr erstaunt. Erstaunt sind wir auch deshalb, weil Patienten in Scharen von besser bewerteten Instituten zu uns wechseln, weil sie dort unzufrieden sind.

Wir haben keine "Vertragsärzte", die alle Ihre Patienten automatisch zu uns schicken, sondern unser Erfolg basiert ausschließlich auf die Zufriedenheit von Stamm-und Neukunden, wovon wir täglich fast 150 betreuen.

Alle Therapien dauern mind. 25 Min, werden nur von erstklassigen Therapeuten durchgeführt, die Kunden werden bei der Erstaufnahme sofort genauestens über Preis und Rückverrechnung aufgeklärt, neue moderne Räumlichkeiten in der "Auster" vom Bad Eggenberg, Gratisparkplätze etc.

Aber die Kritik nehmen wir ernst und wir ersuchen Sie, uns Ihre Testunterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir intern die Vorwürfe prüfen können. Ein persönliches Gespräch mit den Testern wäre sehr vorteilhaft und wir wären Ihnen sehr dankbar dafür, denn daraus kann man nur lernen.

Grundsätzlich: Kein Therapeut wird von uns angehalten, entgegen der ärztlichen Überweisung und gegen den Therapieerfolg, andere Behandlungen durchzuführen.

Warum auch, ergibt in keiner Weise einen Sinn. Übrigens, die Meridiline Therapie ist eine erweiterte Physiotherapie, die nur von speziell geschulten Physiotherapeuten durchgeführt werden darf.

Und den Vorwurf, dass von uns unkorrekte Rechnungen ausgestellt werden, können wir uns nicht gefallen lassen. Das müssen wir genau überprüfen können, weil wenn das stimmt, gibt es Konsequenzen.

Dir. Leopold Kerschenbauer
Physik.Gesundheitszentrum Graz-Eggenberg
0664-45603570

Reaktion: Monika Terlinden

Qualitätskontrolle ist notwendig, keine Frage. Im Vertrag mit den Krankenkassen vereinbarte Mindestbehandlungszeiten einzuhalten, sollte selbstverständlich sein. Fairerweise sollte mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden, wenn man als Therapeut zu dem Schluss kommt, dass z. B. Elektrotherapie nicht zielführend oder sogar kontraindiziert ist.

Osteopathie in einen Topf mit Klangschalenentspannung

Wenn allerdings Osteopathie ( zu der auch die Craniosacraltherapie zählt ) in einen Topf mit Klangschalenentspannung geworfen wird, nur weil die österreichischen Krankenkassen diese Therapieform bisher noch nicht anerkennen, sei es aus Unwissenheit oder auch aus dem Wunsch heraus, nicht noch zusätzliche Ausgaben zu tätigen, dann zeigt dies v. a. auf eine schlechte Recherche des Verfassers hin. In den USA sind Osteopathen nach meinem Wissensstand gleichberechtigt mit den Medizinern. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland werden  zunehmend osteopathische Techniken bei den ärztlichen Ausbildungsstätten für Manuelle Medizin gelehrt und es gibt Überlegungen, diese Therapie auch in den Leistungskatalog aufzunehmen.

Arzt gibt Ziel vor, Therapeut entscheidet über Technik

Der Arzt gibt über die Diagnose die Ziele vor, der Therapeut entscheidet über die Techniken. Die Rechnungsstellung sollte angeben, wie viel Zeit was kostet, z. B. 30 min. Therapie kosten 30 €, wobei die Verteilung von aktiven und passiven Maßnahmen von Termin zu Termin variieren kann, denn die Zeiteinteilung sollte sich v. a. nach der Reaktionslage des Patienten richten. Manchmal braucht die Entspannung bei der klassischen Muskelmassage etwas länger, dann werden die Dehnungs- und Kräftigungsübungen kürzer ausfallen. Im anderen Fall bewirkt die Massage nur noch mehr Schmerzen, weil die Muskelverspannung reflektorisch durch andere Strukturen erhalten wird und der Therapeut wählt andere Techniken (z. B. Osteopathie, Gelenktechniken aus der Manuellen Medizin, Bindegewebsmassage, Fußreflexzonentherapie, etc....), um ans Ziel zu kommen. Ein Glück, dass die meisten Therapeuten bereit sind, für Fortbildungen viel Zeit und Geld zu investieren, um verschiedene Techniken anbieten und noch effektiver behandeln zu können.

Position Heilgymnastik in Physiotherapie geändert

Nicht ohne Grund  wurde die Position Heilgymnastik in Physiotherapie geändert, was viel mehr beinhaltet als nur Anleitung zur Dehnung und Kräftigung. Sonst könnte der Patient auch in der Gymnastikgruppe schmerzfrei werden.

Noch ein Wort zum Erstgespräch. Selbstverständlich ist das Erstgespräch, die Anamnese (Befragung über Medikamente, Operationen, Erkrankungsverläufe, etc…..) und die Befundaufnahme innerhalb der Behandlungszeit angesiedelt; wann denn sonst?"

Mit freundlichen Grüßen
Monika Terlinden
Diplomphysiotherapeutin
6067 Absam

Leserreaktion: Sabine Schimscha, Physiotherapeutin

Mit Interesse habe ich Ihren Artikel "Physiotherapeuten" in der Ausgabe 3/2012 gelesen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass auch meine Berufsgruppe einer Qualitätskontrolle unterzogen wird.

15 Personen, die offensichtlich fast ausschließlich in Instituten –also unter ärztlicher Leitung – arbeiten, sind aber keine repräsentative Fallzahl. Ebenso wird die Abrechnung der erfolgten Therapiemaßnahmen dort von Sekretärinnen durchgeführt, ist also nicht den Physiotherapeuten negativ anzurechnen. Alternative Behandlungsmethoden sind selbstverständlich privat in Rechnung zu stellen.

Rechtlich arbeiten wir auf der Basis einer ärztlichen Anordnung und sind verpflichtet nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu arbeiten. Wir haften auch für die qualitative Durchführung unserer Therapien. Sollten wissenschaftlich anerkannte Methoden nicht zum geplanten Therapieergebnis führen,  ist  mit dem zuweisenden Arzt Rücksprache zu halten. Craniosacrale und osteopathische Methoden und Fortbildungen boomen derzeit sowohl bei Therapeuten als auch bei Patienten. Es gibt aber auch ablehnenden Stimmen, da es sich um passive Behandlungsmethoden handelt, der Patient also in Abhängigkeit bleibt.

Zu erwähnen gilt es für mich unbedingt, dass in Österreich die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen mittels Bewegung nach dem  MTD-Gesetz in die Vorbehaltstätigkeiten der  Physiotherapeuten fällt. Ich würde mir von Ihrer Seite eine bessere Aufklärung zum Schutze der Konsumenten in diesem Punkt wünschen, da ein starker unlauterer  Wettbewerb herrscht, der großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet. Der "normale" Bürger vertraut dem Gesundheitssystem, das aber die Kurpfuscherei auf unserem Gebiet von sich aus nicht verfolgt.

Abschließend sehe ich ihren Artikel trotzdem als Anreiz, dass sich alle KollegInnen wieder einmal  bewusst machen, dass Physiotherapie – die Anleitung zur Selbsthilfe- nur auf der Basis von anerkannten Wissenschaften wie Anatomie, Biomechanik, Trainingslehre, Physio- und Pathophysiologie etc. nachhaltig funktionieren kann.

Sabine Schimscha
Physiotherapeutin
1160 Wien

Leserreaktion: Olga Trebos

Testurteil Daniela REITER: Ihre Testperson 1 scheint wohl zu den typischen passiven Patienten zu zählen, die sich einfach nur vom Therapeuten mehr oder weniger nutzbringend "bearbeiten" lassen und dann nach 7 (in Worten: sieben!) von der Kasse sehr teilweise bezahlten Therapieeinheiten Wunder erwarten. Wenn diese nicht eintreten sind alle anderen schuld und es wird neuerlich um Therapien angesucht – und so fort.. Nach einem Hüftgelenkserguss, ausgelöst durch eine Coxarthrose mit der Bildung von Geröllzysten bin ich mit großen Schmerzen und kaum bewegungsfähig erstmals bei Frau Reiter "gelandet". Noch heute (fast 3 Jahre später) bin ich dankbar für die wertvollen Instruktionen, wie ich mit diesem Leiden Zuhause sinnvoll und richtig Gymnastik betreiben, wie ich den Körper belasten/entlasten kann um die Schmerzen so gering wie möglich zu halten. Für diese Erkrankung habe ich seitdem keine Therapien mehr beantragt, an die "Vorträge" und Unterweisungen durch Frau Reiter denke ich, besonders beim nun einfacheren Stiegen steigen, fast täglich voll Dankbarkeit.

Durch einen Sturz vor etwa 8 Jahren habe ich mir eine Ruptur der Supraspinatussehne zugezogen, sodass am 5.5.2011 eine Operation nötig war. Laut dem Rehab-Bericht wurde frühestens ab 3 Monaten die Möglichkeit von Schwimmen, Laufen etc. in Aussicht gestellt, erst nach 4 – 5 Monaten die volle Belastbarkeit des Armes. Nach den professionellen Therapien bei Frau Reiter, die ich mit den erhaltenen Unterweisungen Zuhause fortgesetzt habe, konnte ich in wenigen Wochen den Arm wieder nach oben bringen usw. Nach 6 Wochen konnte ich an  der Adria bereits Schwimmen, nach 8 Wochen habe ich täglich im Strassganger Bad ausführliche, kraftvolle Schwimmrunden gedreht.

Die Therapien entsprachen den Anweisungen des Chirurgen, die Kostenabrechnung war korrekt.  Sollte es nötig sein, werde ich – wie übrigens auch meine ganze Familie – nur zu Frau Reiter gehen, denn bei ihr habe ich gelernt, dass Mitwirken für mich (den Patienten) das Wichtigste bei Rehabilitation ist. Den Krankenkassen werden durch solche Therapeuten unnötige Therapiekosten sicherer erspart bleiben als bei passiven Aktionen. Auf "Streicheleinheiten" wie sie oft andernorts brav absolviert werden kann ich gerne verzichten.

Testurteil für Ihren Test DANEBENGEGRIFFEN: leider nicht genügend.

Olga Trebos

Leserreaktion: Gernot Majeron

Für mich basiert ihr Testkriterium auf der Annahme, dass der verordnende Arzt genau weiß, was dem Patienten helfen wird. Jedoch kann dieser, meiner Meinung nach, weder einem Chirurgen vorschreiben wo er die Schnitte zu setzen hat, noch einem Physiotherapeuten für mehrere Wochen im vorhinein eine Therapierichtlinie "vorschreiben". Oft ergibt sich erst im Laufe der Therapie die optimale Vorgehensweise. Findet dazu jedoch keine Rücksprache mit den Patienten statt, darf und soll das wirklich zu schlechten Bewertungen führen.

Ihr Artikel beweist für mich auch, dass etwas an dem System der Abrechnung nicht stimmt: Innerhalb gewisser Grenzen, die der Arzt durch seine Diagnose zu setzen hat, sollte eine gewisse Therapiefreiheit gegeben sein, damit nicht kreative Therapeuten bei der Rechnungsstellung zu Betrügern werden müssen.(Vorausgesetzt natürlich die Kreativität zeigt sich nicht nur bei der Erstellung der Rechnungen)

Mag. Gernot Majeron

Leserreaktion: Doris Vilimek

Ich habe mit Interesse Ihren Artikel zur Physiotherapie gelesen! Leider wurde ich etwas enttäuscht, da hier die gesamten Physiotherapeuten an den Pranger gestellt wurden und das anhand von 15 Stück! Und leider werden anscheinend auch freiberufliche Physiotherapeuten mit Instituten, die ärztlich geführt werden vermischt. Zur Verordnungspraxis möchte ich auch noch anmerken, dass es häufig der Patient ist, der zum Arzt geht und eine Verordnung wünscht, da viele Ärzte sich garnicht im Klaren sind, was Physiotherapeuten machen. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen Physikalischer Medizin (eine Fachrichtung, nach dem abgeschlossenen Medizinstudium) und der Physiotherapie, die von ausgebildeten Physiotherapeuten ausgeübt wird. Der Arzt kann häufig auch nicht einschätzen, wie lange eine Sitzung wirklich dauern soll, damit sie zum Erfolg führt (ist auch nicht in seiner Ausbildung enthalten, dass er dies einschätzen lernt).Dies ist immer von vielen Faktoren abhängig,  wie Kondition, Körperwahrnehmung, Selbsteinschätzung, Unsicherheiten des Patienten, Compliance etc. Das Auszutesten erfordet Zeit, die der Arzt oft nicht im ausreichenden Maße hat.

Ich muß ihnen recht geben, dass es keinenfalls in Ordnung ist, wenn ungefragt diversen Alternativmethoden oder Ähnliches verwendet werden. Dies muß immer in Absprache mit den Patienten erfolgen und dann sollte es auch erst angeboten werden, wenn die klassischen Methoden nicht zum Erfolg führen.  (dazu möchte ich anmerken, dass Akupunktur in der Physiotherapie nicht erlaubt ist, da es eine invasive Maßnahme ist). Auch um die wissenschaftliche Belegung läßt sich noch diskutieren. Das überlassen wir jedoch besser den Fachleuten.  Leider sind die Grenzen oft sehr verwaschen. Und wenn ein Therapeut sich in verschiedene Richtungen und in vielfältigen Konzepten fortbildet, kann dies für den Patienten nur von Nutzen sein.

Das natürlich diese Methoden, wenn sie als Behandlung durchgeführt werden, nicht den Kassen verrechnet werden, versteht sich von selbst, wobei es natürlich die Übernahme wünschenswert wäre, da es manchmal wirklich zu einen schnelleren Erfolg führen kann. Wird Physiotherapie bei einem Wahltherapeuten verordnet, kommt es schon zum Problem…denn was ist Physiotherapie? Wenn die Patienten dann die Bewilligung zurück bekommen, wurde Heilgymnastik bewilligt. Denn für Physiotherapie gibt es in der Tarifliste keine Position. Was gehört nun alles dazu. HG ist doch eher eine aktive Maßnahme. Jedoch ist es sehr häufig notwendig, dass dem passive Maßnahmen vorausgehen, da die aktive Bewegung sonst garnicht möglich ist (deswegen kommt der Patient ja auch häufig in die Therapie). Wir Menschen sind keine Maschinen und es kann schon ein Theaterbesuch am Vorabend, die Therapiegestaltung verändern, da die Schmerzen sich verschieben. Das ist der Vorteil in der Physiotherapie, dass aus einem sehr vielfältigem Pool geschöpft werden kann und daher auch angepasst werden kann. Wäre es so einfach, dass die Therapieeinheiten zur Gänze vorher planbar wären, dann könnte zu jeder Diagnose ein Trainingsplan erstellt werden und dieser dann einfach den Patienten in die Hand gedrückt werden und alle wären gesund. Und wie kann der Arzt diese Maßnahmen verschreiben?

Noch ein Punkt ist mir etwas ungut aufgefallen. Das Erstgespräch und das An- und Ausziehen. Muß der Patient für das Erstgespräch, in dem im Normalfall eine Anamnese erhoben wird, nun extra zahlen? Oder sollen die Therapeuten das gar kostenlos anbieten? Dazu möchte ich gleich anmerken, dass ein Handwerker, der vorbeikommt, um z.B. die Waschmaschine zu begutachten, auch eine Rechnung stellt. Auch wenn er nichts mehr machen konnte. Und der Patient und seine Geschichte sind weniger wert? Und das mit dem An- und Ausziehen? Soll der Patient noch ausgezogen in den Praxisraum kommen? Manchmal stellt es sich auch erst während der Therapie heraus, dass ein genauerer Sichtbefund notwendig ist. Und wie soll die Zeiteinteilung gemacht werden? Wenn für 30 Min immer 45 min eingeteilt werden müssen, damit das An- und Ausziehen, nicht in der Behandlungszeit ist. Daraufhin werden die Therapeuten ihr Preis anheben müssen, was wieder voll auf Kosten der Patienten geht. In folge kann nur mehr derjenige zur Therapie gehen, der es sich leisten kann. Ich dachte immer, wir haben und wollen keine 2-Klassengesellschaft.

Dazu kommt die Dokumentation, die in allen Gesundheitsbereichen Pflicht ist. Fällt die dann auch in die Freizeit der Therapeuten? Und wie sieht es mit den oftmals verlangten Befunden aus. Diese Befunde werden von den Krankenkassen eingefordert. Wer zahlt diese Zeit?

Ich gebe Ihnen recht, dass es sicher schwarze Schafe gibt. So wie in jeder Branche. Aber ich denke doch, dass der Großteil sich nicht dazuzählen muß. Und dann sollte auch bedacht werden, was diese Leute noch zusätzlich leisten, um eine wirklich qualitativ hochwertige und möglichst effektive und erfolgreiche Therapie
anzubieten.

Es ist einfach schade, dass ein Berufsgruppe so angegriffen und als kriminell dargestellt wird, die sicher auch schon vielen Leuten geholfen hat und deren oberste Priorität ist, dass den Patienten möglichst geholfen wird. Und das auf ehrliche Weise.

Ich empfinde es als nicht fair, eine Statistik mit 15 Personen aufzustellen und damit im schlimmsten Fall einen ganzen Berufsstand mit einem Vielfachen an Mitgliedern in Mißkredit zu bringen und vor allem die vielen Menschen, die diese Therapie benötigen, zu verunsichern. Vielleicht denken Sie auch über meine Zeilen nach.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie nie in einen Zustand kommen, in dem Sie wirkliche Physiotherapie benötigen.
Mit freundliche Grüßen

Doris Vilimek

Leserreaktion: Stefan Podar, Physiotherapeut

Ich hoffe, Sie sind der richtige Ansprechpartner für den Artikel im Konsument über Physiotherapie. Vorweg möchte ich sagen, dass das von mir Geschriebene ausschließlich meine persönliche Meinung wiederspiegelt.
Zu meinem Background: Ich absolvierte 2005 die Ausbildung zum Physiotherapeuten am AKH Wien und bin seitdem berufstätig (im Moment ausschließlich selbstständig). 2010 beendete ich ein Masterstudium in Australien mit dem Schwerpunkt Musculoskeletal- und Sportphysiotherapie.
 
Ich bin sehr dankbar über den von Ihnen gebrachten Test, da er schwarze Schafe unter den Physiotherapeuten aufzeigt. Dass erbrachte Leistungen mit der Rechnung übereinstimmen müssen, steht außer Frage. Wie Ihnen gewiss selbst bewusst, repräsentieren die 15 getesteten Therapeuten nicht alle Therapeuten Österreichs bzw. war das Test-design nicht ausreichend randomisiert und auch demographisch einseitig. Die in Ihrem Artikel etwas ketzerisch ausgefallene Verallgemeinerung aller österreichischen Physiotherapeuten ist somit unbegründet und trägt nicht zu einem guten Klima zwischen Ärzten und Physiotherapeuten bei.
 
Für mich ist die Situation besonders interessant, da mein Masterstudium in einem Land stattfand, in dem Physiotherapeuten sogenannte 'first contact practitioner' sind. Das bedeutet, dass keine ärztliche Verordnung notwendig ist und Physiotherapeuten sogar Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen verordnen dürfen. Berufsgeschichtlich war es auch in Australien so, dass sich die Berufsgruppen des Arztes und Physiotherapeuten 'nebeneinander' entwickelten und es nie eine hierarchische Ordnung gab wie in Österreich. Hier möchte ich allerdings anmerken, dass der derzeitige Ausbildungsstatus eines Physiotherapeuten (mit österreichischer bacc.FH / Akademie- Ausbildung) meiner Meinung nach noch nicht ausreichend ist, um 'first contact practitioner' zu sein. 
 
Somit sehe ich die Hauptaufgabe des Arztes - der Physiotherapie in Österreich verordnet - zu wissen, was das Beste (Physiotherapie, Medikation, Operation,...) für den Patienten ist und gleichzeitig zu screenen, ob etwaige absolute oder relative Kontraindikationen vorliegen. Die Tatsache, dass Physiotherapeuten einen sogennanten physiotherapeutischen Befund machen und eine physiotherapeutische Diagnose stellen (obwohl bereits eine ärztliche - medizinisch rechtlich gültige - Diagnose existiert) sollte von jedem Leistungsempfänger sowie den Sozialversicherungsträgern begrüßt werden, denn oft sind ärztliche Diagnosen zu allgemein, um genau zu wissen, welche Therapiemaßnahme helfen wird. Zum Beispiel ist die häufig gestellte Zuweisungsdiagnose 'Lumbago' wenig hilfreich. Hierbei ist es notwendig, dass ein physiotherapeutisches Profil des Patienten erstellt, wird um ihn optimal zu betreuen. Ich kann aus eigener Erfahrung sage, dass viele Ärzte die physiotherapeutische Befundung und Behandlung extrem wertschätzen.
 
Ich möchte hier nicht beginnen vor der Türe anderer zu kehren, aber noch interessanter wäre es gewesen, physikalische Institute zu testen. Da in diesen Instituten der Selbstbehalt entfällt (es werden jährlich mehr Physiotherapieeinheiten in Instituten durchgeführt als bei Wahltherapeuten) und auch mehr von der Kassa gezahlt wird als bei Wahltherapeuten, ist dies ein viel größerer Ausgabenposten und wäre somit auch für die Versicherungsträger relevanter. Oft kommen Patienten zu mir, die bei solchen Instituten 20-30 Einheiten durchliefen, allerdings weder auf Kontraindikationen gescreent wurden (auch nicht vom Facharzt für Physikalische Medizin) noch eine ordentliche physiotherapeutische Befundung/Behandlung erhielten.
 
Bezüglich der nicht evidenz-basierten Therapiemaßnahmen, wie Cranio-Sakral Therapie, begrüße ich die Haltung der Versicherungsträger sehr, denn ich denke, dass unser Gesundsheitssystem nur Maßnahmen finanziell untersützen sollte, die sowohl wissenschaftlich bewiesen, als auch auf dem neuesten Stand sind. An dieser Stelle muss ich darauf hinweisen, dass bei einem Großteil der gestellten Diagnosen das Procedere eben dieser Institute mit Ultraschall, Fango, Elektrotherapie keinesfalls evidenz-basiert ist. Nur in seltenen Fällen gibt es den Beweis, dass Elektrotherapie oder Ultraschall signifikante Verbesserungen für den Patienten bringen (Schmerz, Funktion). Viel öfter konnte bewiesen werden, dass Manual- bzw. Trainingstherapie effektiver waren. Trotzdem werden die erwähnten physikalischen Maßnahmen besonders häufig verordnet. Ob dies stattfindet, weil die Geräte bereits angeschafft wurden und sich amortisieren müssen oder weil sie von günstigeren Arbeitskräften (MTF) durchgeführt werden können, sei dahingestellt.
 
Ich begrüße, dass Sie die Missstände im Gesundheitssystem (in diesem Fall Physiotherapie) aufzeigen und würde mich über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits freuen.
 
Stefan Podar, M.App.Sc.

Leserreaktion: Astrid Figl-Hertlein, FH Studiengang Physiotherapie

Als Leiterin des Studienganges Physiotherapie versuche ich zukünftige PhysiotherapeutInnen nach evidenzbasierten Methoden qualitativ hochwertig auszubilden. Ich glaube das Berufsfeld der Physiotherapie einschließlich dem österreichischen Gesundheitswesen recht gut beurteilen zu können. Ich erlaube mir die Qualität ihrer Studie und die inhaltliche Abhandlung ihres Artikels stark in Frage zu stellen. Ich finde es unzulässig, wenn nicht  fahrlässig aufgrund dieser Untersuchung eine Verallgemeinerung herzuleiten. Die Beschreibung der Studie vermittelt den Eindruck, es sei Lobbying das Motiv des Artikels, und nicht eine objektive wertfreie Darstellung von Fakten.

Die Hintergrundrecherche des Artikels ist sehr mangelhaft und zum Teil falsch. Die Tatsache, dass PhysiotherapeutInnen innerhalb der beschriebenen Behandlungszeit ein Gespräch führen um einen physiotherapeutischen Befund zu machen, ist ein Qualitätskriterium um mit PatientInnen gemeinsame Therapieziele erarbeiten zu können. Diesen Teilprozess der Therapie in der Rechnung inkludiert zu haben, ist Voraussetzung für eine seriöse Behandlung. Ich sehe hier keinen Mangel. Auch ihre Aussagen zur Evidenzbasierung sind nicht hinreichend recherchiert und entsprechen keineswegs dem neuesten wissenschaftlichen Stand.

Abschließend möchte ich anmerken, es gibt in der Physiotherapie in Österreich sehr hohe Standards und eine gute Qualitätssicherung. Die PatientInnen erfahren die bestmöglichen Therapien. Dass es vereinzelt auch Mängel geben kann – wie generell im Gesundheitssystem – kann auch in der Physiotherapie nicht bestritten werden. Dazu gibt es seriöse Stellen wie Patientenanwälte. Es bleibt die Frage offen, ob man mit ketzerischer Panikmache das Gesundheitssystem verbessern kann in Österreich?  International betrachtet muss man kritisch feststellen, dass gerade in Bezug auf Physiotherapie der Verordnungsmodus in Österreich sehr veraltet ist. Dieser Modus ist aus Qualitätsgründen für die PatientInnen, aber auch aus Kostengründen für die Gesellschaft, ursächlich zu hinterfragen. Hier wären vielleicht andere Qualitätssicherungssysteme deutlich besser geeignet, würde man über den "österreichischen Tellerrand" hinausblicken, gäbe es einige Vorzeigemodelle.

MfG

Astrid Figl-Hertlein
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FH-Prof. Mag. Astrid Figl-Hertlein, PT
Studiengangsleiterin
Studiengang Physiotherapie

Leserreaktion: Barbara Prechelmacher, Ergotherapeutin

Seit Jahren bin ich Abonnentin des Konsument und schätze dessen Arbeit sehr. Über den Test Physiotherapie und zugehörigen Artikel bin ich leider sehr entsetzt. Um meine Position klarzulegen: ich bin einerseits Patientin andererseits freiberufliche Ergotherapeutin, also eine verwandte aber nicht betroffene Berufsgruppe. Ich habe den Eindruck, dass hier weder eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Thema Physiotherapie noch mit Medizin/Heilwirkung erfolgt.

1. Auch an der Objektivität habe ich gewisse Zweifel wenn ich lese, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mitfinanziert. Ich zitiere aus ihrem Artikel: „Das Testergebnis bestätigt die Vermutung der Krankenkassen.“ Ich habe den Kommentar von Konsument dazu gelesen und habe an der Vorgangsweise (Praxisauswahl…) selbst nichts auszusetzen.

2. Allerdings wird von Seiten der verschiedenen Krankenkassen regelmäßig nach Möglichkeiten gesucht, Kosten zu sparen z.B. Therapien(nicht nur Physiotherapie) zu kürzen oder vor der chefärztlichen Bewilligung von Patienten aufwendige und teilweise kostenintensive Befunde zu verlangen.

Auch wenn keine direkte Beeinflussung stattfindet ist eine dermaßen verallgemeinernde negative Darstellung Wasser auf die Mühlen derer, die Wege zur Kosteneinsparung suchen und ich befürchte dass es für Patienten in Folge schwieriger wird, Therapien zu erhalten.

3. Leider wird von Ihnen nicht unterschieden, ob es sich um ein physikalisches Institut oder um eine/n freiberuflichen TherapeutIn handelt. Der Unterschied ist für Patienten bedeutsam: in einem physikalischen Institut werden in kurzer Zeit möglichst viele Patienten behandelt, es arbeiten dort auch Heilmasseure (passiven Maßnahmen – bis zu drei Patienten werden gleichzeitig von 1Person betreut) , Heilgymnastik wird von Physiotherapeuten durchgeführt. Es kommt häufig zu Therapeutenwechsel, dadurch und durch den Zeitdruck ist eine individuelle Betreuung nur bedingt möglich. Freiberufliche Therapeuten arbeiten als Einzelunternehmer, sind auf Heilgymnastik spezialisiert und wenden in diesem Rahmen auf die Patienten abgestimmt passende Methoden und Konzepte aus, sowohl aktive als auch passive, die vorbereitend für die aktiven Übungen wirken - ebenso wie Fango, Strom, Moor oder ähnlichen physikalischen Maßnahmen und diesen in der Wirkungsweise gleichwertig sind. Weiters können Sie individueller und gezielter auf die Beschwerden ihrer Patienten eingehen weil sie sich häufig mehr Zeit
(45 – 60 min)nehmen, was jedoch von den Krankenkassen nach einer Auseinandersetzung mit den Fachärzten für physikalische Medizin/ Instituten für physikalische Medizin nur mehr in seltenen Fällen bewilligt wird.

4. Mit ihrer Wortwahl stellen Sie eine ganze Berufsgruppe als Betrüger und Scharlatane dar. Detail am Rande: "Fälscht der Therapeut dann auch noch die Verordnung" bedeutet doch, der Therapeut manipuliert mechanisch die Verordnung und ändert z.B. den Text den der Arzt geschrieben hat – da klingt als wäre das gang und gäbe. An anderer Stelle ist ein einzelner Fall beschrieben (so ein Vorgehen lehne ich jedenfalls ab!) Man muß aber genau hinschauen um nicht einer Verallgemeinerung anheimzufallen.

5. Das Thema Komplementärmedizin ist wirklich ein schwieriges, da hier viel hineingepackt wird und es nicht leicht ist, die Spreu vom Weizen zu trennen. Ihre Darstellung weckt den Eindruck der überwiegende Teil namentlich CraniSacraltherapie, Osteopathie, Shiatsu hätten keine Heilwirkung, wären unwirksam und daher nur zum Wohlfühlen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es einen Unterschied gibt, ob bei einer Methode die Wirkungslosigkeit nachgewiesen ist oder die Wirksamkeit (noch) nicht wissenschaftlich anhand von Statistiken bewiesen ist. Selbst in diesem Falle dauert es seine Zeit, bis Methoden Eingang in den Leistungskatalog dr Krankenkassen finden. Selbstverständlich ist ein wissenschaftlicher Beweis höchst wünschenswert. Leider kosten solche Studien viel Geld. An Wirksamkeitsstudien für Medikamente ist zwar von Pharmafirmen viel Geld da, für Therapiemethoden einen Geldgeber zu finden ist fast schon eine Kunst. Im therapeutischen Alltag wird daher viel auf Erfahrung zurückgegriffen.

6. Ich halte es für wünschenswert, wenn TherapeutInnen nach gewissen Maßstäben eine geeignete Methode selbst wählen, schließlich werden sie dafür ausgebildet, verbringen wesentlich mehr Zeit mit dem Patienten als der Arzt, sehen auch unmittelbar den Verlauf bzw. Erfolg und passen die Behandlung entsprechend an. Aus meiner eigenen Erfahrung als Patientin (Cervikalsyndrom, Einriss der Supraspinatussehne) kann ich nur bestätigen, dass die Kombination von klassischer Einzelheilgymnastik, Craniaosacraltherapie und Triggerpunktbehandlung bei mir die beste Wirkung gezeigt hat.

7. Letztendlich behandelt dieses Thema ein grundlegendes Paradigma in der Medizin: wissenschaftlich bewiesene Wirksamkeit einzelner Wirkstoffe / Faktoren / Methoden als Garantie für Heilerfolg oder ganzheitliche Herangehensweise mit Sicht auf Zusammenhängen, Lebensumfeld, Persönlichkeit, sowie Beziehungsebene zwischen Patient und Arzt/Therapeut. – wenn die "Chemie stimmt" (Medikament/Methode und
Beziehung) ist der Erfolg am Größten.

Ihr Artikel entspricht dem reduktionistischen Medizinverständnis, ich hoffe jedoch sehr, dass auch die anderen Faktoren und die so genannten "softskills" (– derzeit bekommen diese zunehmend Bedeutung für Führungspersonen im Management), die für die Therapie eine große Bedeutung haben von Ihnen berücksichtigt werden.

Barbara Prechelmacher

Leserreaktion: Karl Landa, Physiotherapeut

Mit Bedauern muss ich zur Kenntnis nehmen, dass die Seriosität des VKI scheinbar zu hinterfragen ist.
Hier werden Äpfel (Wahltherapeuten) mit Birnen (ärztlich geleitete Institute) verglichen und in einen Topf geworfen.
Und über den physiotherapeutischen Prozess weiß man scheinbar auch nicht Bescheid – sonst würde man wissen dass die Anamnese ein wesentlicher Teil der physiotherapeutischen Diagnose ist und somit selbstverständlich Teil der Behandlungszeit. Und vor dem Hintergrund dieser unseriösen Recherche wird dann medial eine gesamte Berufsgruppe pauschal verurteilt – das spricht eigentlich für sich selbst. Stellt sich nur die Frage, wer ein Interesse an der Darstellung in dieser Form hat (…in Kooperation mit dem Hautpverband der SVA) – der Verband er Physiotherapeuten wohl kaum.
Für mich hat sich der VKI somit jedenfalls in die Bedeutungslosigkeit manövriert.

Gratuliere!!

PT Karl Landa
Dr. A. Klarstraße 18
4400 Steyr
+43-650/6196869
karl@physioaktiv.at

Leserreaktion: Friederike Reichhold

Ihren jüngsten "Untersuchungsergebnissen" zufolge deklarieren Sie ungestraft  mit 2, 3 Sätzen eine ganze Berufsgruppe in aller Öffentlichkeit über den ORF (Nachrichten) als Betrüger, die Patienten und Krankenkassen prellen, weil sie Methoden, die in anderen europäischen Ländern und Ländern in Übersee evaluiert sind, im Sinne einer effizienten Behandlung anwenden. Physiotherapie ist nun mal mehr als "Schulterkreisen, Ohrenwackeln und Zehen massieren". Ihre unseriöse Berichterstattung hat  einer komplette Berufsgruppe, die ohnehin schon von neidischer medizinischer Konkurrenz unterdrückt wird, außerordentlich geschadet. Bevor Sie, die Sie lt. Ihrer Hompage AK-Beiträge, bescheidene Mieteinnahmen und Finanzspritzen von Sozialpartner für eine derartige Tätigkeit vergeuden, sollten Sie zuerst seriös recherchieren. Die PT-Ausbildung ist auf FH-Niveau und endet mit Mastersausbildung bis hin zum Doktorat!

Sollte dieses Bild, das Sie schändlicher Weise erzeugt haben, nicht sofort in aller Öffentlichkeit zurecht gerückt werden, erhebe ich Klage – und dies können Sie ernst nehmen. Rufschädigung, Geschäftsschädigung, Verleumdung, etc.

Zur Vorweginformation: Meine Vertretung ist Herr Mag. Dorner, RA-Kanzlei Bahnhofstraße 21, 6900 Bregenz.
Ein Leichtes zu erraten, wer Ihre Auftraggeber waren.

Für einen seriösen Gedankenaustausch stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Friederike Reichhold

Leserreaktionen

Sinnvolle Therapiefreiheit

Der verordnende Arzt kann meiner Meinung nach einem Physiotherapeuten nicht für mehrere Wochen im Vorhinein eine Therapierichtlinie „vorschreiben“. Oft ergibt sich erst im Laufe der Therapie die optimale Vorgehensweise.

Ihr Artikel beweist für mich, dass etwas an dem System der Abrechnung nicht stimmt: Innerhalb gewisser Grenzen, die der Arzt durch seine Diagnose zu setzen hat, sollte eine gewisse Therapiefreiheit gegeben sein, damit nicht kreative Therapeuten bei der Rechnungsstellung zu Betrügern werden müssen (vorausgesetzt natürlich, die Kreativität zeigt sich nicht nur bei der Erstellung der Rechnungen).

Mag. Gernot Majeron
E-Mail
(aus KONSUMENT 5/2012)

Am Patienten orientieren

Im Vertrag mit den Krankenkassen vereinbarte Mindestbehandlungszeiten einzuhalten, sollte selbstverständlich sein. Fairerweise sollte mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden, wenn man als Therapeut zu dem Schluss kommt, dass z.B. Elektrotherapie nicht zielführend oder sogar kontraindiziert ist.

Der Arzt gibt über die Diagnose die Ziele vor, der Therapeut entscheidet über die Techniken. Die Zeiteinteilung sollte sich nach der Reaktionslage des Patienten richten. Manchmal braucht die Entspannung bei der klassischen Muskelmassage etwas länger, dann werden die Dehnungs- und Kräftigungsübungen kürzer ausfallen.

Im anderen Fall bewirkt die Massage nur noch mehr Schmerzen, weil die Muskelverspannung reflektorisch durch andere Strukturen erhalten wird, und der Therapeut wählt andere Techniken (z.B. Osteopathie, Gelenktechniken aus der Manuellen Medizin, Bindegewebsmassage, Fußreflex­zonentherapie etc.), um ans Ziel zu kommen.

Ein Glück, dass die meisten Therapeuten bereit sind, für Fortbildungen viel Zeit und Geld zu investie­ren, um verschiedene Techniken anbieten zu können.

Monika Terlinden
Diplomphysiotherapeutin
Absam
(aus KONSUMENT 5/2012)

Eigenmächtige Behandlung

Mir wurde vergangenen Sommer auch in einem physikalischen Institut der Krankenschein für 10 Physiotherapien abgenommen (nach einem 5-Minuten-Gespräch, in dem mir erklärt wurde, dass die Ärztin sich nicht genügend auskennen würde). Schließlich muß man ja was verrechnen. Ich hoffe, dass Ihr Artikel dazu beträgt, diese Praktiken fortan zu verhindern.

Mag. Ulrich Wanderer
E-Mail
(aus KONSUMENT 4/2012)

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