Gut, dass es das Pflegegeld gibt. 2014 wurden die Zugangsbestimmungen für die ersten zwei Stufen allerdings verschärft. Doch selbst wenn man die Beihilfe bekommt: Eine notwendig gewordene Pflege lässt sich mit diesem Geld von Vater Staat niemals abdecken.
Das 1993 in Österreich eingeführte Pflegegeld gilt bis heute als Meilenstein in der heimischen Sozialgesetzgebung. Die vom Bund beschlossene Beihilfe soll pflegebedürftigen Menschen die für sie notwendige Betreuung und Hilfe sichern. Ziel ist, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen.
454.350 Personen bezogen 2014 Pflege-geld, wie die Statistik Austria feststellte. Fast zwei Drittel davon waren Frauen. Die meisten Pflegegeldbezieher fanden sich in den untersten drei Pflegestufen.
Pauschalbetrag für arm und reich
Das Pflegegeld ist eine Leistung des Bundes. Es handelt sich dabei um eine einkommens-, vermögens- und altersunabhängige pauschalierte Summe, die zwölf Mal jährlich ausbezahlt wird. Egal wie viel jemand verdient, ob er ein dickes Sparbuch hat oder keines, ein Kind oder ein Greis ist: Wer Pflege braucht, bekommt dafür einen fixen Betrag. Das monatlich überwiesene Geld stellt keine Einkommenserhöhung dar, sondern dient der teilweisen Abdeckung von pflegebedingten Maßnahmen.
Bei Einführung des Pflegegeldes Anfang der 1990er-Jahre wurde noch in Schilling gerechnet. 2.500 öS, etwa 182 Euro, gab es damals für die Pflegestufe 1. 1996 schrumpfte der Betrag plötzlich auf 2.000 Schilling, aus denen dann sechs Jahre später umgerechnet 145,40 Euro wurden, wie eine Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zeigt.
Keine Inflationsabgeltung
In den letzten Jahren wurde das Pflegegeld für so gut wie alle Stufen nicht mehr valorisiert. Der fehlende Inflationsausausgleich führte seither zu einer starken realen Abwertung der ausgezahlten Beträge: 2009 gab es z.B. 154,20 Euro für die Pflegestufe 1. Und das ist bis heute so geblieben! Erst ab 1.1.2016 wird eine Erhöhung des Pflegegeldes um 2 Prozent in allen Pflegestufen erfolgen.