Lärm beeinträchtigt Wohn- und Lebensqualität gleichermaßen. Gegenseitige Rücksichtnahme und das Befolgen bestimmter Regeln können Konflikte nicht gänzlich verhindern, aber auf ein Minimum reduzieren.
Es mag zunächst verwundern, aber: Rücksicht auf Nachbarn hat Grenzen. Nämlich dort, wo jemandem (auch wenn es sich um ein Haus mit dünnen Wänden handelt), die Durchführung von Verrichtungen verwehrt wird, die mit dem normalen Bewohnen der Räume verbunden sind.
Es gibt – leider – Häuser, in denen die Bausubstanz so schlecht ist, dass man die Klospülung der angrenzenden Wohnung hören kann. Damit muss man leben. Selbst wenn es weit nach Mitternacht sein sollte und den Nachbarn der Durchfall plagt. Viel länger allerdings ist die Liste jener Belästigungen, wo bald Grenzen erreicht sind, auch wenn sie nicht leicht zu definieren sind.
Baden um Mitternacht
Das Recht darauf, in der eigenen Wohnung baden zu dürfen, ist durchaus auch in Österreich kein absolutes! Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall die Polizei jemanden aus der Badewanne holen könnte; spät in der Nacht etwa, wenn der „Pritschler“ – objektiv gesehen – störenden Lärm verursacht. Die Verrichtung der mit dem normalen Gebrauch der Wohnung verbundenen Dinge darf nicht zu einer Zeit geschehen, in der nach allgemeinem Brauch die Mitbewohner des Hauses Anspruch auf Ruhe haben, hat der Verwaltungsgerichtshof befunden.
Staubsaugen um Mitternacht
Ebenso sollten Staubsauger während der üblichen Ruhezeiten nicht in Betrieb genommen werden. Wer regelmäßig um Mitternacht seine Wohnung saugt, muss damit rechnen, dass über kurz oder lang ein Uniformierter an seine Türe klopft.
Störung durch Waschmaschine
Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark hat auch die Berufung einer Mutter abgelehnt, die von einem Nachbarn angezeigt worden war, weil sie um 22 Uhr die Waschmaschine eingeschaltet hatte und er sich durch die lauten Schleudergänge gestört fühlte. Die Steirerin musste 29,07 Euro Geldstrafe wegen „ungebührlicher Lärmerregung“ zahlen. Wer dagegen zu später Stunde abspült und mit dem Geschirr klappert, braucht kein schlechtes Gewissen haben.