Misslungene Operation im Ausland
Vor jeder Operation muss eine sorgfältige Aufklärung über mögliche Risiken erfolgen. Außerdem sollte man immer eine Zweitmeinung einholen. Das gilt umso mehr, wenn die geplante Operation im Ausland erfolgt.
Der Fall
In der Ferne kann Herr M. alles bestens sehen, aber bei der Computerarbeit sind seine Augen zunehmend angestrengt. Da ihm sowohl eine Bildschirm- als auch eine Nahkomfortbrille nicht weiterhelfen, empfiehlt ihm seine Augenärztin, eine Linsenersatzoperation gegen den grauen Star durchführen zu lassen.
Herr M. sucht die Kärntner Ordination einer privaten Augenklinik auf. Dort erfährt er, dass die Operation, bei der ihm Multifokal-Linsen eingesetzt werden sollen, im Ausland durchgeführt wird. Er stimmt dennoch zu und ist auch bereit, die weite Anreise in Kauf zu nehmen.
Nach dem Eingriff ist Herr M. enttäuscht. Er sieht in der Ferne schlechter als davor, beim Autofahren treten Blendeffekte auf und auch am Computer ermüden seine Augen nach wie vor sehr rasch und er bekommt Kopfschmerzen. Um seine Arbeit machen zu können, ist er weiterhin auf eine Computer- und eine Lesebrille angewiesen. Als Herr M. seine Erfahrungen auf der Homepage der Augenklinik postet, wird sein Bericht sofort entfernt. Es wird ihm allerdings angeboten, die Linsen zu tauschen.
Herr M. ist jedoch verunsichert und holt zwei Meinungen von Augenspezialisten ein. Beide raten ihm von einer neuerlichen Operation ab. Sie erklären dem Patienten, dass die eingesetzten Multifokal-Linsen gar nicht geeignet seien, um besser am PC arbeiten zu können – vor allem dann nicht, wenn, wie bei ihm, eine Hornhautverkrümmung vorliege.
Intervention
Herr M. wendet sich an die Patientenanwaltschaft in Kärnten. Deren Versuch, eine außergerichtliche Einigung über eine Entschädigungszahlung zu erzielen, scheitert daran, dass die Operation im Ausland stattgefunden hat. Es stellt sich dabei weiters heraus, dass die Behandlungskosten von mehr als 5.000 Euro auch in Österreich nicht höher ausgefallen wären. Eine Grauer-Star-Operation hätte zudem auf Kassenkosten in einem öffentlichen Krankenhaus durchgeführt werden können.
Fazit
Vor jedem Eingriff sollte unbedingt eine sorgfältige Aufklärung über Vor- und Nachteile sowie mögliche Risiken erfolgen. Aus Sicht der Kärntner Patientenanwaltschaft ist die Einholung einer Zweitmeinung umso mehr zu empfehlen, wenn eine Operation außerhalb Österreichs stattfinden soll.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
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Kärnten
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9020 Klagenfurt
Tel. 050 536 57102
Fax 050 536 57100
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