Im Sommer 2020 hatte Frau Herzog online bei Zara zehn Kleidungsstücke um 201,92 € gekauft. Sie beschloss nach der Zustellung, die Ware zu retournieren. Neun Kleidungsstücke schickte sie zehn Tage nach der Bestellung in einem Paket zurück. Es wurde nachweislich einen Tag später von Zara übernommen. Den zehnten Artikel gab sie ebenfalls fristgerecht in einem Zara-Shop zurück.
Zara lehnt Rückzahlung ab
Doch Zara lehnte die Rückerstattung des Kaufpreises ab. Laut Fernabsatzgesetz sind Unternehmen bei Vertragsrücktritt durch Kunden verpflichtet, alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten. Die Rückzahlung hat sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
Nachdem wir wiederholt interveniert hatten, bekam Frau Herzog Anfang 2021 ihre 201,92 € doch noch wieder.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: Fast Fashion: „Es braucht Anreize, um Gutes zu tun“ - Interview mit DariaDaria
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at