Der Jugendschutz in Wettbüros lässt immer noch stark zu wünschen übrig, und Online-Wettportale entziehen sich der Kontrolle.
Kurz vor der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika im vergangenen Jahr nahmen wir den Jugendschutz in Wiener Wettbüros unter die Lupe (Test Wettbüros in KONSUMENT 6/2010). Das Ergebnis war niederschmetternd. In 12 von 15 getesteten Etablissements konnten unsere minderjährigen Testpersonen problemlos ihre Tipps abgeben, ungeachtet der Tatsache, dass Minderjährigen alleine schon der Aufenthalt in Wettbüros gesetzlich untersagt ist.
Selbstkritik nach Test 2010
Die Reaktionen waren heftig und unser Test kratzte am Selbstverständnis der Betreiber. Die setzen sich auf ihren Websites nämlich gerne in ein verantwortungsbewusstes Licht. Von der "Pflicht und Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor unüberlegten Handlungen zu bewahren“ ist etwa bei Cashpoint die Rede. Und der Geschäftsführer der Admiral Sportwetten GmbH, Jürgen Irsigler, lud uns im Anschluss an unseren Test gar zum Gespräch, um aus erster Hand Informationen zu erhalten, wie der Jugendschutz zu verbessern sei. „Wir sind erschüttert und haben reagiert. Würde der Test wiederholt werden, würde das Ergebnis ganz anders ausfallen“, versicherte uns der Admiral-Sportwetten-Boss zerknirscht. Und kündigte an, die Schulung des Personals zu verschärfen. Im Test waren vier der fünf Büros mit dem blauen Logo durchgefallen.
Jugendschutz missachtet
Wir haben unseren Test wiederholt. Lesen Sie neben dem Test auch unsere beiden Kommentare:
Drei minderjährige Testpersonen hatten den Auftrag, in insgesamt 18 Wiener Wettbüros ihre Einsätze zu platzieren. Zwar fiel das Ergebnis etwas besser aus als 2010, von einem funktionierenden Jugendschutz kann jedoch nach wie vor keine Rede sein. In acht (44 %) von 18 Wettbüros gelang es mindestens einem Tester, einen Tipp abzugeben. In diesen Einrichtungen wurde weder nach dem Alter noch nach einem Ausweis gefragt.
Wettpunkt, Cashpoint, Admiral
Betroffen waren vier Büros des Betreibers Wettpunkt sowie jeweils zwei Einrichtungen von Cashpoint und Admiral. In einem Wettpunkt-Büro ließ sich der Betreiber auch nicht durch die Bemerkung eines anderen Kunden irritieren, der meinte, der Tester sehe nicht aus, als sei er bereits 18. Der Angestellte fragte weder nach noch verlangte er einen Ausweis.