Allen Lippenbekenntnissen der Branche zum Trotz: Mit dem Jugendschutz in Wettbüros ist es nach wie vor nicht weit her, dies zeigt unser jüngster Test in Graz.
Der Fall ist so klar wie eindeutig. Minderjährigen ist das Glücksspiel untersagt, sie dürfen Wettbüros nicht einmal betreten. Für die Einhaltung der Gesetze sind die Betreiber zuständig. Und liest man die Aussagen der Glücksspielunternehmen, nimmt es die Branche damit sehr genau.
Klare Aussagen der Glücksspielunternehmen
"Der Wettkunde erklärt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall ist der Buchmacher berechtigt, eine Ausweisleistung zu verlangen“, heißt es etwa in den Allgemeinen Wettbestimmungen der Admiral Sportwetten GmbH.
Auch bei Wettpunkt (www.wettpunkt.com) wird auf der Homepage unter „18+“ auf den aktiven Schutz von Minderjährigen hingewiesen. „Unter 18-Jährigen ist es nicht erlaubt, auf den Seiten von Wettpunkt International Limited zu spielen.“
Weiterhin ernüchternde "Wett-Ergebnisse"
Zweimal haben wir in den letzten beiden Jahren bereits überprüft, ob der Jugendschutz in Wettbüros eingehalten wird (Wettbüros: Abzocke unter 18 (6/2011), Wettbüros: kein Jugendschutz (6/2010)). Die Ergebnisse – beide Male hatten wir Etablissements in Wien getestet – waren jedes Mal ernüchternd.
Denn: Minderjährige konnten problemlos Fußballwetten platzieren beziehungsweise Glücksspielautomaten bedienen. Nach den Tests gelobten Branchenvertreter Besserung.
Zwei junge Spieler als Testpersonen
Heuer hat die Arbeiterkammer Steiermark den Verein für Konsumenteninformation damit beauftragt, die Situation in Graz unter die Lupe zu nehmen. Als Testpersonen fungierten zwei junge Spieler, die unabhängig voneinander ihr Glück in 14 zufällig ausgewählten Wettcafés in der Murstadt versuchten und auf den Ausgang von Sportereignissen setzten.