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Wettbüros: Jugendschutz - Minderjährige im Wettcafé

Allen Lippenbekenntnissen der Branche zum Trotz: Mit dem Jugendschutz in Wettbüros ist es nach wie vor nicht weit her, dies zeigt unser jüngster Test in Graz.

Der Fall ist so klar wie eindeutig. Minderjährigen ist das Glücksspiel untersagt, sie dürfen Wettbüros nicht einmal betreten. Für die Einhaltung der Gesetze sind die Betreiber zuständig. Und liest man die Aussagen der Glücksspielunternehmen, nimmt es die Branche damit sehr genau.

Klare Aussagen der Glücksspielunternehmen

"Der Wettkunde erklärt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall ist der Buchmacher berechtigt, eine Ausweisleistung zu verlangen“, heißt es etwa in den Allgemeinen Wettbestimmungen der Admiral Sportwetten GmbH.

Auch bei Wettpunkt (www.wettpunkt.com) wird auf der Homepage unter „18+“ auf den aktiven Schutz von Minderjährigen hingewiesen. „Unter 18-Jährigen ist es nicht erlaubt, auf den Seiten von Wettpunkt International Limited zu spielen.“

Weiterhin ernüchternde "Wett-Ergebnisse"

Zweimal haben wir in den letzten beiden Jahren bereits überprüft, ob der Jugendschutz in Wettbüros eingehalten wird (Wettbüros: Abzocke unter 18 (6/2011)Wettbüros: kein Jugendschutz (6/2010)). Die Ergebnisse – beide Male hatten wir Etablissements in Wien getestet – waren jedes Mal ernüchternd.

Denn: Minderjährige konnten problemlos Fußballwetten platzieren beziehungsweise Glücksspielautomaten bedienen. Nach den Tests gelobten Branchenvertreter Besserung.

Zwei junge Spieler als Testpersonen

Heuer hat die Arbeiterkammer Steiermark den Verein für Konsumenteninformation damit beauftragt, die Situation  in Graz unter die Lupe zu nehmen. Als Testpersonen fungierten zwei junge Spieler, die unabhängig voneinander ihr Glück in 14 zufällig ausgewählten Wettcafés in der Murstadt versuchten und auf den Ausgang von Sportereignissen setzten.

Wetten ohne Weiteres möglich

Wetten ohne Lichtbildausweis

Einer der Tester war minderjährig, der andere gerade 18 Jahre alt geworden. Beide hatten beim Test keinen Lichtbildausweis bei sich. Laut Jugendschutzgesetz dürfte sich zumindest der 17-jährige Tester (Tester 1) in Wettlokalen nicht einmal aufhalten, geschweige denn Einsätze platzieren.

Würde der Jugendschutz von den Betreibern ernst genommen, hätten auch die Wettscheine des 18-jährigen Testers (Tester 2) erst nach einer Ausweiskontrolle angenommen werden dürfen.

Wie sich bereits in den vorangegangenen Tests zeigte, ist es für Minderjährige ohne Weiteres möglich, Wetten zu platzieren, was die eingangs zitierten „Grundsätze“ der Branche zum Jugendschutz als pure Lippenbekundungen erscheinen lässt.

Acht Mal wetten ohne Ausweis

Der minderjährige Tester 1 konnte in drei Einrichtungen seinen Wettschein abgeben, ohne dass die Vorlage eines Ausweises verlangt wurde. Der gerade 18 Jahre alt gewordene Tester 2 konnte seine Tipps in fünf Wettbüros abgeben. Auffallend war, dass der 17-Jährige bei Stadionwetten und bei einer Wettpunkt-Filiale zum Zug kam, der 18-Jährige hingegen nicht.

Umgekehrt wurden die Wetten von Tester 2 in drei Admiral-Filialen, bei Europlay Grün Weiß (Annenstraße 56) und bei Domino Wetten (Bahnhofgürtel 85) akzeptiert, hier scheiterte dagegen der 17-Jährige. Dies lässt den Schluss zu, dass es bei den Anbietern offensichtlich keine einheitlichen Regelungen gibt. Manchmal wird ein Ausweis verlangt, manchmal nicht.

Klare Anweisungen bei der Auszahlung von Gewinnen

Klare Anweisungen scheint es hingegen zu geben, wenn es um die Nichtauszahlung von Wettgewinnen geht. In einer Admiral-Filiale (Andritzer Reichsstraße) und bei Stadionwetten am Stadionplatz lagen unsere Testpersonen mit ihren Wetten richtig. Als sie ihre Gewinne einlösen wollten, wurde jedoch plötzlich nach einem Ausweis gefragt, um die Volljährigkeit festzustellen. Da beide Tester diesen nicht vorlegen konnten, wurde die Auszahlung des Gewinns verweigert. Der Wetteinsatz wurde nicht rückerstattet. Das deckt sich mit den Erfahrungen, die unsere Tester in den vergangenen Jahren in Wien machten.

Fazit: Minderjährigen wird zwar bedenkenlos das Geld aus der Tasche gezogen, beim Auszahlen entdecken die Betreiber jedoch plötzlich ihre rechtschaffene Ader.

Testtabelle: Wettbüros in Graz

Zusammenfassung

  • Jugendschutz. Der Jugendschutz in Wettbüros ist nach wie vor nicht gewährleistet, die Betreiber kommen ihrer Kontrollpflicht nicht nach.
  • Abzocke. Minderjährige können ihre Einsätze zwar ohne Vorlage eines Ausweises in Wettbüros platzieren, die Auszahlung des Gewinns wird dann jedoch verweigert.

Testkriterien

Zwei Jugendliche, einer unter 18 Jahre (nicht volljährig, 17 Jahre = Tester I), der andere 18 Jahre alt (= Tester II), suchten 14 Wettbüros in Graz auf. Pro Wettbüro wurde somit versucht, zwei Testwetten zu platzieren. Die Jugendlichen wetteten jeweils auf ein Sportereignis mit einem Wetteinsatz von je 5 Euro.

Auf Nachfrage des Wettbüros nach dem Alter erklärten die Jugendlichen, sie seien volljährig. Wurde nach einem Lichtbildausweis verlangt, wurde angegeben, dass man diesen nicht mithabe. Die Auswahl der vierzehn Wettbüros erfolgte nach dem Zufallsprinzip.

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