In der Feinkostabteilung wird oft das Papier beim Abwiegen mitberechnet. Das soll sich jetzt ändern.
Das Papier, in dem Wurst und Käse verpackt werden, verursachte an der Feinkosttheke oft heftige Wortgefechte zwischen Konsumenten und Verkaufspersonal. Häufig wird das Verpackungsmaterial nämlich beim Aufschnitt mitgewogen, der Kunde zahlt also auch für das Papier. Speziell bei teuren Produkten geht das ziemlich ins Geld. Dazu haben uns unzählige Beschwerden erreicht. Jetzt soll damit Schluss sein.
Tara-Taste
Eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes, die derzeit in Begutachtung ist, wird vorschreiben, dass beim Abwiegen der Ware im Feinkostbereich die Tara-Taste zu drücken ist. Papier, Folie oder Kunststoffbecher dürfen also nicht mehr mitgewogen werden. Diese Taste ist auf modernen Waagen Standard. Doch bisher gab es keine Vorschrift, sie auch zu benutzen.