Seit Jahresbeginn 2012 darf die Verpackung loser Produkte, etwa Wurstpapier, nicht mehr mitgewogen und berechnet werden. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat 307 Geschäfte kontrolliert und 83 Gesetzesverstöße registriert (www.bev.gv.at). Auch die Arbeiterkammer OÖ fand Geschäfte, die sich nicht an die die neue Regelung halten.
Löbliche Ausnahme waren Supermärkte.