Zahlreiche große Marken- und Handelskonzerne sind sich heute ihrer Verantwortung gegenüber den ausgelagerten Produktionsstätten in der Dritten Welt bewusst. Doch oft bleibt es bei Beteuerungen.
Drohender Imageverlust für renommierte Markenfirmen
Die miserablen Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten der Dritten Welt wurden zunehmend von Medien und der Zivilgesellschaft aufgegriffen und damit renommierte Markenfirmen unter Druck gesetzt. Diese versuchen in den letzten Jahren, dem drohenden Imageverlust durch mehr oder weniger glaubwürdige Maßnahmen gegenzusteuern.
Verhaltenskodex - eine freiwillige Selbstverpflichtung
Am gängigsten ist die Abfassung einer freiwilligen Selbstverpflichtung (Verhaltenskodex oder Code of Conduct). Darin verpflichtet sich ein Unternehmen oder ein ganzer Industriezweig, bestimmte Standards einzuhalten und dies auch seinen Zulieferbetrieben abzuverlangen. Dazu gehören der Verzicht auf Kinderarbeit und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung von Frauen, ethnischen Minderheiten oder anderen Arbeitnehmergruppen usw.
Keine Strafen bei Übertretungen
Dennoch werden solche Regeln laufend gebrochen (siehe dazu: Tabelle " Ethik: Schwarze Liste 10/2006 "). Verhaltenskodizes sind eben freiwillig, wer sie übertritt, riskiert keine Strafe. Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist dies kein Garant dafür, dass es keinerlei Missstände gäbe. Oft werden in einem Verhaltenskodex nur die eklatantesten Verfehlungen angesprochen (Kinderarbeit), während andere Kriterien für faire Arbeitsbedingungen keine Erwähnung finden.
So wird man kaum einen Verhaltenskodex finden, in dem den Arbeitnehmern das Recht auf existenzsichernde Löhne zugestanden wird, meist begnügt man sich mit der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der Verhaltenskodex erfasst auch nur die offiziellen Zulieferbetriebe, nicht aber Sublieferanten und schon gar nicht Heimarbeiter.