Herr Lackner hatte seine Uhr zum Service an die Uhrenfabrik Junghans geschickt. Sie wurde repariert, zurückgesandt, und Herr Lackner holte das Luftpolsterkuvert von der GLS-Station ab. Als er es zu Hause öffnete, stellte er fest, dass es zwar das Etui, nicht aber die Uhr enthielt. Das Kuvert war unversehrt, aber leicht zu öffnen und zu schließen.
Versender haftet
Herr Lackner erstattete Anzeige bei der Polizei und meldete den Schaden sowohl Junghans als auch GLS. Beide Unternehmen lehnten eine Kostenübernahme ab, da das Paket unbeschädigt war. Wir stellten klar, dass der Versender für die Gefahr des Warenverlusts auf dem Transportweg haftet, und forderten von Junghans, Herrn Lackner den Schaden (rund 1.300 €) zu ersetzen sowie die Reparaturkosten zu erstatten.
Neue Uhr, alte Kosten
Junghans sagte zu, Herrn Lackner eine neue Uhr zukommen zu lassen. Die Reparaturkosten würden aber bestehen bleiben.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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