Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die korrekte, aber unsinnige Platzierung von Briefkästen der Österreichischen Post AG.
Mit dem Postmarktgesetz konform
Es gibt auch heute genügend Menschen, die gern Briefe schreiben. Herr Burgstaller hätte noch mehr Freude daran, gäbe es in seinem Wohnumfeld einen verkehrstechnisch vernünftig erreichbaren Briefkasten. Dabei ist seine Heimatgemeinde nicht unterversorgt. Es gibt drei Stück davon, doch hängen diese mehr oder weniger am gleichen Platz. Also deponierte er den Vorschlag, einen davon umzuhängen, bei der Post. Von dort kam die Rückmeldung, dass die Anzahl und Platzierung der Briefkästen mit dem Postmarktgesetz konform gehe. Das zu hinterfragen, war gar nicht Herrn Burgstallers Absicht gewesen.
Luftlinie zwischen zwei Punkten
Angeregt durch das Schreiben der Post tat er dies nun doch und stieß auf eine österreichische Lösung: Laut Gesetz müssen Kunden in zusammenhängend bebauten Gebieten im Umkreis von 1000 Metern um ihren Wohnsitz einen Briefkasten erreichen können. Das bezieht sich aber nicht auf Postleitzahlen oder Gemeinden, sondern versteht sich als Luftlinie zwischen zwei Punkten, auch wenn sich – so wie im vorliegenden Fall – der nächste Briefkasten im Nachbarort befindet und ein Berg dazwischen liegt.
Sinnvolle Änderung wäre wünschenswert
An sich ist es ja selbstverständlich, dass den Paragraphen Genüge getan wird. Aber wäre eine kleine, sinnvolle Änderung der Situation vor Ort gleich so etwas wie ein Gesetzesverstoß oder doch eher ein begrüßenswerter Akt von Kundenservice, der einem Unternehmen wie der Post gut zu Gesicht stehen würde?
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