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Tücken der Versicherungsunternehmen - Ein Kommentar von Chefredakteur Gerhard Früholz

Versicherungen – auch Lebensversicherungen – sind ein weites Betätigungsfeld für unsere Rechtsabteilung. Hohe bzw. intransparente Kosten und falsche Versprechungen – Konsumenten berichten immer wieder von den Tücken der Versicherungsunternehmen. 

KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz (Bild: U. Romstorfer/VKI)Hände weg!

Bei der Abrechnung ihrer Lebensversicherung „mit Garantiezins von 3 Prozent“ fiel Frau S. aus allen Wolken: Fast 18.000 Euro hatte sie seit Abschluss insgesamt einbezahlt. Und jetzt, nach 15 Jahren Laufzeit, sollte sie exakt 17.757 Euro als Auszahlungsbetrag erhalten! Kein Einzelfall, wie viele Versicherungsnehmer aus eigener Erfahrung wissen.

Der Grund: Hohe und intransparente Kosten schmälern den Ertrag von Lebensversicherungen oder fressen ihn gar zur Gänze auf. Mehr dazu finden Sie hier: www.konsument.at/lebensversicherung. Unsere Empfehlung ist klar: Hände weg von Lebensversicherungen. Wer jetzt neu abschließt, finanziert im Wesentlichen nur das Geschäft des Vermittlers und Versicherers. Wir werden Ihnen in Zukunft transparente Alternativen zur klassischen Lebensversicherung vorstellen.

Genau geprüft 

Versicherungen – auch Lebensversicherungen – sind denn auch ein weites Betätigungsfeld für unsere Rechtsabteilung. In Erinnerung ist Ihnen vielleicht noch der Ausgang der größten Sammelintervention der VKI-Geschichte: Wir vertraten den Standpunkt, dass eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht zu einer Vertragsauflösung berechtigt. Die Versicherer bestritten das, willigten aber letztlich in einen außergerichtlichen Vergleich ein. Sie haben insgesamt einen zweistelligen Millionenbetrag an ihre Kundinnen und Kunden rückerstattet. Tausende Betroffene konnten sich über stattliche Auszahlungsbeträge freuen. 

Geld zurück

In unserem Vorgehen gegen unseriöse Klauseln können wir übrigens einen weiteren Erfolg vermelden: Diesmal hat das Handelsgericht Wien eine Vertragsklausel der Uniqa zur fondsgebundenen Lebensversicherung auf unser Betreiben für intransparent und daher unzulässig erklärt. Auch in diesem Fall sind Rückforderungen für betroffene Versicherungsnehmer möglich.

Ihre Meinung ist mir wichtig

Gerhard Früholz | Chefredakteur
E-Mail: gfrueholz@konsument.at
Testmagazin KONSUMENT
Linke Wienzeile 18

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