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Teleshopping - Eine Geld-zurück-Garantie muss grenzenlos sein

Europäische Verbraucher Beratung: Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen.

Im Werbekanal sah Herr Auer eine sensationelle Matratze: klein zusammenlegbar, bei Bedarf pumpt sie sich selbst auf und wird im Handumdrehen zum Gästebett. Noch dazu versprach die Vertreiberfirma Quantum eine Geld-zurück-Garantie: 30 Tage nach Erhalt kann der Kunde jedes Produkt wieder retournieren. Ohne lästige Fragen. Da kann ja nichts schiefgehen, dachte sich Herr Auer und bestellte das Aufblaswunder.

Luft heraußen. Mit 2600 Schilling war das Luftbett keineswegs billig. Sofort probierte Herr Auer seine Neuerwerbung aus. Doch mit sanftem Pffft entwich die Luft, und Herr Auer sah sich mit der harten Realität des Fußbodens konfrontiert. Weitere Liegeversuche brachten dasselbe Ergebnis. Die Matratze war offenbar undicht. Herr Auer schickte das fehlerhafte Stück nach Linz an den österreichischen Stützpunkt der Firma Quantum und verlangte sein Geld zurück. Er hatte kein Vertrauen mehr in das Produkt. Dies begab sich im Jänner.

Odyssee am Telefon. Nach einigen Wochen hatte Herr Auer noch immer kein Geld gesehen. Er rief bei Quantum Linz an, schilderte sein Problem und hoffte, dass die Angelegenheit bereinigt wäre. War sie aber nicht. Also startete er vierzehn Tage später einen neuen Anlauf. Man bestätigte den Eingang der Ware und versprach rasche Überweisung. Dieses Spiel wiederholte sich einige Male. Schließlich schickte Herr Auer einen eingeschriebenen Brief nach Linz. Auch der blieb ohne Antwort. Auf sein Drängen bekam Herr Auer immerhin einen guten Rat: „Versuchen Sie es bei der Zentrale in Deutschland.“ Herr Auer schickte ein Fax nach Berlin. Inzwischen war der März schon beinahe um. Und von den vertanen Telefonspesen hätte sich Herr Auer schon eine nagelneue Luftmatratze kaufen können.

Die Europäische Verbraucherberatungsstelle übernimmt. Die ist in unserem Beratungszentrum in Wien angesiedelt und soll Konsumenten bei grenzüberschreitenden Problemen helfen. Zunächst aber bissen auch wir auf Granit. Was Herr Auer mit Galgenhumor trug: „Wenn Sie schon kein Geld erhalten, dann versuchen Sie, das Luftbett einem ungeliebten Nachbarn als Luftmatratze anzudrehen und hoffen Sie, dass er in der Alten Donau absäuft.“

Endlich Erfolg. Wir versprachen Herrn Auer, von der nicht eingehaltenen Geld-zurück-Garantie zu berichten, um andere „Konsument“-Leser zu warnen. Da meldete er sich nochmals bei uns. Endlich hatte Quantum das Geld überwiesen. Überschwänglich bedankte er sich: „Ich habe zwar vom Konsumentenschutz gehört, aber nie so richtig daran geglaubt.“

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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