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Seltsame Seminare - Rücktritt möglich

, aktualisiert am

Leserbrief zu Konsument 2/2003.

Als Reaktion auf die berechtigte Kritik der Konsumentenberatungsstellen verwendet die World of Winners seit Mitte Dezember 2002 geänderte Anmeldeformulare, in welchen ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz hingewiesen wird. Stornogebühren, die nach Ablauf der Rücktrittsfrist anfallen, wurden neu festgesetzt und entsprechen den für Stornierungen von Auslandsseminaren üblichen Sätzen.

Zeiner & Zeiner
Rechtsanwälte, Wien

In einem vor Mitte Dezember 2002 geführten Telefonat hatte der Firmenleiter erklärt, dass in Liechtenstein das KSchG nicht gilt und daher ein Rücktritt allein von seiner Entscheidung abhängt.

Die Redaktion

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