Zwei Monate sollte die Reparatur des defekten Displays dauern. Das ist laut oberstem Gerichtshof zu lang. Mit unserer Hilfe erhielt der Kunde eine Gutschrift für ein neues Gerät. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Böhm hatte online bei Saturn ein Samsung-TV-Gerät bestellt. Als er es nach Hause transportiert hatte, zeigte sich, dass das Display gebrochen war. Er brachte den Fernseher zurück zu Saturn. Das Gerät werde an Samsung geschickt, die Reparatur werde etwa zehn Tage dauern, hieß es zunächst.
Berufung auf den Obersten Gerichtshof
Doch zehn Tage später wurde Herrn Böhm erklärt, dass die Reparatur bis zu zwei Monate dauern könne. Ein Ersatzgerät bekam er nicht. Als wir Saturn darauf hinwiesen, dass unter Berufung auf den Obersten Gerichtshof davon auszugehen sei, dass Mängel solcher Art binnen 14 Tagen behoben werden könnten, erhielt Herr Böhm von Samsung eine Gutschrift, die er bei Saturn umgehend für einen neuen Fernsehapparat einlöste.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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