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Preis pro Kilogramm - Ministerium säumig

Bei einem Frankreich-Aufenthalt habe ich festgestellt, dass Supermärkte auf ihren Preisschildern sowohl den Preis pro Packungseinheit als auch den Preis pro Kilogramm angeben. Das erleichtert Preisvergleiche ungemein. Warum gibt es das in Österreich nicht?
Ein Gesetz zur Grundpreisauszeichnung gibt es bei uns seit 1982. Doch darin sind sehr viele Ausnahmen für Normverpackungen vorgesehen. So muss man zum Beispiel bei einer Viertel-Kilogramm-Packung nicht den Kilopreis angeben. Daher begegnet man der Preisauszeichnung im Alltag eher selten. Auch die EU hat eine entsprechende Richtlinie im Februar 1998 verabschiedet. Sie muss bis zum 18. März 2000 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Leider ist Österreich, wie auch die meisten anderen EU-Staaten, hier säumig. Der Grund dafür dürfte im langen Streit um die doppelte Preisauszeichnung bei der Euro-Einführung liegen. Dadurch fand das Wirtschaftsministerium offenbar nicht die Zeit, die EU-Richtlinie über die Grundpreisauszeichnung in Angriff zu nehmen. Kleine Händler brauchen vor dieser Neuregelung übrigens keine Angst zu haben. Die EU erlaubt, dass sie von der Verpflichtung zur Angabe des Preises in Kilogramm ausgenommen werden.

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