Sommerzeit bedeutet auch Hochsaison für ungebetene Gäste, die leer stehende Wohnungen heimsuchen und ausräumen. Oft gehen „Ferien-Einbrecher“ gezielt vor. Besonders anziehend wirken überquellende Postkästen.
Das Urlaubsfach
Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: Das Urlaubsfach. Die Poststücke werden beim zuständigen Postamt gesammelt, nach der Rückkehr kann man sie abholen. Der Briefkasten bleibt leer.
RSa-Briefe
Auf Urlauber können bei der Heimkehr aber noch andere böse Überraschungen warten. Ein Beispiel: Herr Huber wohnt recht günstig in einem alten Miethaus. Das wurde nun von einer Immobilienverwertungsfirma gekauft, die darin noble Eigentumswohnungen errichten will. Die „alten“ Mieter sind dabei im Weg. Erfahrungsgemäß schicken Spekulanten den RSa-Brief mit der gerichtlichen Aufkündigung des Mietvertrages zur Sommerzeit. Die Zustellungsmodalitäten für solche amtlichen Schriftstücke sind genau geregelt: Trifft der Postler den Empfänger nicht an, muss ein zweiter Zustellversuch angekündigt werden. Ist der Adressat dann wieder nicht anwesend, hinterlegt er eine Benachrichtigung im Briefkasten oder auch an der Wohnungstüre: Der Empfänger möge das Schreiben bis zu einem bestimmten Datum auf dem Postamt abholen.