Zum Inhalt

Pflege daheim (Teil 2) - Finanzielle Hilfen

  • Wer die Hilfsdienste bezahlt
  • Pflegegeld und Härtefonds
  • Soziale Absicherung für Pflegende

Hauspflege ist nicht kostenlos: Pflegematerial, Behelfe und vor allem soziale Dienste gehen ins Geld. Nur vereinzelt gibt es auch kostenfreie ehrenamtliche Dienste. Es gilt – am besten mithilfe des sozialen Stützpunktes –, den Geldbedarf zu überschlagen und ein Finanzkonzept zu erstellen.

Mobile Dienste

Die verschiedenen sozialen Dienste werden von den Gemeinden koordiniert und subventioniert. Auch die Bezahlung eines mobilen Dienstes wird meist über den sozialen Stützpunkt, manchmal direkt mit dem Hilfsverein, geregelt. Die volle Bezahlung der mobilen Dienste – Besuchsdienst, Heimhilfe, Essen auf Rädern, Reinigungs- und Waschdienst – können sich nur sehr wenige Betroffene leisten; in Wien ist es gerade einmal ein Prozent.

Der Kostenbeitrag des Pflegebedürftigen wird nach dem Einkommen sowie der Höhe der Miete und des Pflegegeldes berechnet. Aus dem Sozialbudget kann man Kostenersatz erhalten, nur ein Drittel der Gesamtkosten müssen die Klienten jeweils selbst leisten. Eine in Anspruch genommene Stunde kann zwischen null und etwa 17 Euro, am Wochenende 19 Euro, kosten.

Heilbehelfe, Hilfsmittel

Die medizinische Hauskrankenpflege durch eine mobile Krankenschwester und den Hausarzt ist eine Leistung der Krankenversicherung. Wo es das Angebot einer mobilen Ergotherapie gibt, ist eine Verordnung erforderlich, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Hospiz-Leistungen über Krankenkasse

Auch für Hospiz-Leistungen kommen seit 2002 die Krankenkassen auf. Diese besondere Sterbebegleitung wird nicht nur in stationären Einrichtungen, sondern auch zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht: Die intensive Zusammenarbeit von Arzt, Pflegepersonen, ehrenamtlichen Mitarbeitern und Angehörigen soll es Kranken ermöglichen, den letzten Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit zu verbringen.

Ärztliche Verschreibung als Voraussetzung

Für Heilbehelfe und eine Reihe von Produkten, die für die Pflege unerlässlich sind, zum Beispiel eine Hebevorrichtung, gibt es finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung, dann zahlt man beim Kauf nur den Selbstbehalt. Krankenbetten und andere Geräte kann man auch mieten und bezahlt – je nach Bundesland und Krankenkasse – einen Kostenanteil.

Je nach Kasse ist das Leistungsspektrum unterschiedlich. Spezialbetten oder -matratzen und andere Hilfsmittel können auch beim Sanitätshandel gemietet werden. Überbrückungshilfe leisten vielfach Pflege- und Betreuungsdienste, indem sie Hilfsmittel kostenlos oder gegen Gebühr verleihen. Übersteigen die Anschaffungskosten für die Pflegeutensilien die persönlichen Mittel, kann man einen Antrag bei der Sozialversicherung und/oder dem Bundessozialamt stellen: Für Härtefälle gibt es aus speziellen Fonds Unterstützung.

Bundessozialamt oder Landesregierung

Erhöht sich im Lauf der Pflege der Bedarf oder werden Umbauten in der Wohnung nötig, kann man sich ebenfalls an das Bundessozialamt – beim Sozialreferat der Landesregierungen – um finanzielle Unterstützung wenden. Wie weit Pflegebedürftige von der Rundfunk- und Telefongebühr sowie der Bezahlung von Fahrtendiensten befreit werden, darüber informiert das kostenlose Pflegetelefon, 0800 20 16 22.

Private Versorgung rund um die Uhr

Trotz aller Unterstützungen kann die Summe der Ausgaben für Rezeptgebühren, Heilbehelfe, Fahrten und soziale Dienste ab einem bestimmten Stundenkontingent so teuer kommen, dass die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung oder ein privater Dienst günstiger sein kann. Private Versorgung in der eigenen Wohnung rund um die Uhr kostet zwischen rund 1500 und 2000 Euro pro Monat.

Pflegegeld

Wer zeitweiliger oder dauernder Pflege bedarf, hat Anspruch auf Pflegegeld. Der pflegebedürftige Mensch soll damit in die Lage versetzt werden, Dienstleistungen auf dem Pflegemarkt nach freier Wahl besorgen und selbst über die Form der Betreuung entscheiden zu können. Soweit die Theorie. Praktisch ist das Pflegegeld ein pauschalierter Zuschuss zu den notwendigen Aufwendungen und deckt oft bei weitem nicht den gesamten Pflegebedarf ab.

Länger als sechs Monate

Pflegegeld wird nur gewährt, wenn die Pflege länger als sechs Monate andauert und mindestens 50 Pflegestunden pro Monat als notwendig anerkannt sind. Die Höhe wird je nach Pflegebedarf gestaffelt: Das monatliche Pflegegeld für Pflegestufe I macht 145,40 Euro aus; in der höchsten Stufe VII – sie wird zuerkannt, wenn Pflegebedürftige weder Arme noch Beine bewegen können und mehr als 180 Stunden der Betreuung bedürfen – beträgt es 1531,50 Euro.

Ein Antrag auf Pflegegeld kann formlos bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt gestellt werden. Wer keinen Pensionsanspruch hat, sucht beim Sozialreferat der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft an. Ein Sachverständiger stellt den Pflegebedarf fest, von dem abhängt, in welchem Maß Pflegegeld ausgezahlt wird. Informationen erhält man beim Pflegetelefon. Auch bei den Pensionsversicherungsanstalten sind in der Regel Servicestellen eingerichtet, die Auskunft über Anspruchs- und Versorgungsmöglichkeiten geben.

Bearbeitung kann Monate dauern

Man sollte bei der Antragstellung keine Zeit verlieren, denn die Bearbeitung dauert einige Monate. Das Geld wird ab dem Folgemonat des Ansuchdatums zuerkannt und rückwirkend ausgezahlt. Tipp: Pflegebedürftige können pflegebedingte Aufwendungen, die über die Höhe des Pflegegeldes hinausgehen, bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Also, alle Rechnungen sammeln, um die Mehraufwendungen nachweisen zu können!

Im Fall einer Pflegehospizkarenz wird das Pflegegeld automatisch auf Stufe III erhöht, und man bekommt einen Vorschuss darauf. Insgesamt erhalten in Österreich rund 360.000 Personen Pflegegeld. Seit kurzem bieten auch Privatversicherungen Versicherungspakete mit Pflegevorsorge an.

Soziale Absicherung?

Pflege braucht Zeit – und vielfach ist es unmöglich, daneben den gewohnten Beruf auszuüben. Die Pflegehospizkarenz bietet – allerdings nur für die Betreuung eines im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindes oder die Betreuung und Sterbebegleitung älterer Angehöriger – die Möglichkeit, befristet die Arbeitszeit zu verringern oder ganz aus dem Beruf auszusteigen: Sie gilt für drei Monate – mit Kündigungsschutz bis zwei Wochen nach Ablauf der Karenz –  und kann um drei weitere Monate verlängert werden.

Für Pension angerechnet

In dieser Zeit bleiben Pflegende krankenversichert, ohne extra Beiträge zu zahlen, falls ihre Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 301,54 Euro) liegen. Auch für die Pension werden diese Monate angerechnet, als Beitragsgrundlage gilt der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende von 630,92 Euro. Die Beiträge für die „Abfertigung neu“ werden für die Dauer der Karenz vom Familienlastenausgleichsfonds weiterbezahlt.

Nur wenige gehen in Familienhospizkarenz

Trotz allem: Familienhospizkarenz steht nur gut Betuchten offen, denn für diese Zeit fällt das Einkommen weg – es gibt weder Karenzgeld noch Arbeitslosenunterstützung. Zwar kann man Zuwendungen aus dem Härteausgleichsfonds beantragen, aber Voraussetzung ist, dass „das gewichtete Haushaltseinkommen pro Person“ unter 500 Euro sinkt. Die Zahlung wird je nach Anzahl der Familienmitglieder und Alter der Kinder berechnet und ist mit durchschnittlich rund 400 Euro im Monat sehr niedrig. Aus diesen finanziellen Gründen und aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, sind seit Bestehen dieser Einrichtung nicht einmal 700 Personen in Familienhospizkarenz gegangen.

Begünstigte Weiterversicherung

Manche Menschen kündigen ihre Arbeit, um sich ganz der Pflege widmen zu können. Dadurch scheiden sie aus der Pflichtpensionsversicherung aus. Für sie wird eine begünstigte Weiterversicherung angeboten: Als Beitrag werden 22 Prozent des bisherigen durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes vom letzten Kalenderjahr berechnet. Der Versicherte selbst bezahlt 10,25 Prozent, der Rest wird aus Bundesmitteln getragen. Bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen kann die Beitragsgrundlage auf Antrag abgesenkt werden. Die begünstige Weiterversicherung erhält nur, wer sich ganz der Pflege widmet, wenn außerdem mindestens Pflegegeld in Stufe III gewährt wird und entsprechende Vorversicherungszeiten erworben wurden.

Einzureichen ist bei der zuständigen Pensionsversicherung. Diese Unterstützung ist bisher jedoch erst von wenigen Personen – etwa 600 – in Anspruch genommen worden. In der Krankenversicherung sind pflegende Angehörige mit ihrem Schützling ab Pflegestufe IV gratis mitversichert.

Unterstützungsfonds für pflegende Angehörige

Seit 2004 gibt es auch eine finanzielle Erleichterung für pflegende Angehörige, wenn sie selbst durch Krankheit, Krankenhausaufenthalt, eine Kur oder Urlaub verhindert sind. Sie können Geld aus dem Unterstützungsfonds erhalten, um für diese Zeit eine Ersatzpflege bezahlen zu können. Der Antrag wird beim Bundessozialamt gestellt. Ein Anrecht besteht ab Pflegestufe IV bei monatlichem Netto-Familieneinkommen bis 2000 Euro und ab Stufe VI bei Einkommen bis zu 2500 Euro. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt zwischen 1400 Euro (Pflegestufe IV) und 2200 Euro (Stufe VII).

Schäden durch Mehrfachbelastung

Trotz aller Hilfen kann lang dauernde Pflege die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen extrem anspannen. Immerhin haben 28 Prozent der hilfsbereiten Angehörigen laut einer Stichprobe finanzielle Einbußen zu verkraften. Zudem erleidet jede zweite Pflegeperson – das hat das Bundesministerium für Gesundheit ermittelt – gesundheitliche Schäden durch Mehrfachbelastungen. Pflegende haben ein erhöhtes Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden.

Hier gibt es Finanzauskünfte

  • Erste Anlaufstelle: Sozialer Stützpunkt beziehungsweise in ländlichen Regionen Bezirkshauptmannschaft. In Wien: Fonds Soziales Wien, MA 11, Tel. (01) 531 14-8500; Sozialruf, MA 47, Tel. (01) 533 77 77, täglich (auch Sa und So) 8 bis 20 Uhr
  • Auskunft über Pflegegeld , Gebührenbefreiungen und finanzielle Unterstützung: kostenfreies Pflegetelefon 0800 20 16 22 des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz , Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr
  • lnformationen über Hilfsmittel von der Datenbank Handynet: http://handynet-oesterreich.bmsg.gv.at und bei den Hilfsdiensten Bundessozialamt (Foto: Archiv)
  • Information und finanzielle Unterstützung für die Adaptierung der Wohnung: beim Bundessozialamt Wien , Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel. (01) 588 31-0 oder dem zuständigen Landessozialamt

  

Beispiele für private Pflegedienste: Angebot und Kosten

  • Kurzzeitpflege und Krankenhausnachsorge, Urlaubsbetreuung, Langzeitpflege oder Sterbebegleitung rund um die Uhr: ISL GmbH, Tel. 0810 24 24 07; der Tagsatz beträgt je nach Situation und Dauer 130 bis 180 Euro.
  • Krankenpflege rund um die Uhr: Stiftung Südböhmische Volkspflege. Informationen in Linz: Tel. (0732) 60 20 05, in Budweis/Tschechien: Tel. (00420) 38 635 25 44. Die Vermittlung kostet 1000 Euro, der Tagsatz beträgt 40 bis 60 Euro. Pflege daheim (Foto: Wodicka) Voraussetzung: Wohn- und Schlafmöglichkeit sowie Verpflegung der beiden Pflegepersonen, die einander im 14-Tage-Rhythmus ablösen.

  • Heimhilfe für Seniorenbetreuung (ohne medizinische Versorgung) rund um die Uhr: VVKAP GmbH, Tel. (01) 798 16 81, monatliche Kosten rund 1500 Euro. Betreuer sind slowakische Praktikanten, die in Österreich ausgebildet werden und nicht sozialversichert sind. Es gelten die gleichen Voraussetzung wie im Punkt zuvor.
  • Betreuung und Pflege erkrankter Kinder rund um die Uhr: Initiative KiB. Tel. 0664 620 30 40. Kosten: Bei Mitgliedschaft von monatlich 10 Euro ist der Service kostenlos, sonst 8 Euro pro Stunde.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gesundheits- und Krankenpflege: Fehler vermeiden

Gesundheits- und Krankenpflege: Fehler vermeiden

Immer mehr Menschen brauchen Pflege. Vielfach wird diese durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte geleistet. Dabei gilt es, die Pflegemaßnahmen sorgfältig auszuwählen.

Erben und Vorsorge - Klare Regeln

Möchte man vermeiden, dass nach dem eigenen Ableben die Familie zerbricht, so braucht es oft mehr als nur Verfügungen über die Vermögensaufteilung.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang