- Wer die Hilfsdienste bezahlt
- Pflegegeld und Härtefonds
- Soziale Absicherung für Pflegende
Hauspflege ist nicht kostenlos: Pflegematerial, Behelfe und vor allem soziale Dienste gehen ins Geld. Nur vereinzelt gibt es auch kostenfreie ehrenamtliche Dienste. Es gilt – am besten mithilfe des sozialen Stützpunktes –, den Geldbedarf zu überschlagen und ein Finanzkonzept zu erstellen.
Mobile Dienste
Die verschiedenen sozialen Dienste werden von den Gemeinden koordiniert und subventioniert. Auch die Bezahlung eines mobilen Dienstes wird meist über den sozialen Stützpunkt, manchmal direkt mit dem Hilfsverein, geregelt. Die volle Bezahlung der mobilen Dienste – Besuchsdienst, Heimhilfe, Essen auf Rädern, Reinigungs- und Waschdienst – können sich nur sehr wenige Betroffene leisten; in Wien ist es gerade einmal ein Prozent.
Der Kostenbeitrag des Pflegebedürftigen wird nach dem Einkommen sowie der Höhe der Miete und des Pflegegeldes berechnet. Aus dem Sozialbudget kann man Kostenersatz erhalten, nur ein Drittel der Gesamtkosten müssen die Klienten jeweils selbst leisten. Eine in Anspruch genommene Stunde kann zwischen null und etwa 17 Euro, am Wochenende 19 Euro, kosten.
Heilbehelfe, Hilfsmittel
Die medizinische Hauskrankenpflege durch eine mobile Krankenschwester und den Hausarzt ist eine Leistung der Krankenversicherung. Wo es das Angebot einer mobilen Ergotherapie gibt, ist eine Verordnung erforderlich, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Hospiz-Leistungen über Krankenkasse
Auch für Hospiz-Leistungen kommen seit 2002 die Krankenkassen auf. Diese besondere Sterbebegleitung wird nicht nur in stationären Einrichtungen, sondern auch zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht: Die intensive Zusammenarbeit von Arzt, Pflegepersonen, ehrenamtlichen Mitarbeitern und Angehörigen soll es Kranken ermöglichen, den letzten Lebensabschnitt in Würde und Geborgenheit zu verbringen.