Frau Springer hatte als treue VIPKundin von Otto Versand eine Prämie zugesagt bekommen und bestellte dafür einen Zerkleinerer. Da das Gerät nicht funktionierte, schickte sie es zurück und suchte stattdessen eine Dipp-Schale aus. Die Schale war vergriffen. Nun wurde ihr ersatzweise ein 10-Euro-Gutschein angeboten. Frau Springer wollte den Gutschein bei ihrem nächsten Einkauf einlösen, doch Otto Versand zog die 10 Euro nicht von der Rechnung ab. Auch auf dem Kontoauszug war die Gutschrift nicht angeführt. Frau Springer reklamierte, hatte aber damit keinen Erfolg. Nach unserer Intervention wurde die Gutschrift korrekt verbucht und auf Frau Springers Kontoauszug ausgewiesen.
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