Vor einiger Zeit berichteten wir über die Machenschaften eines Online-Firmenverlages (siehe dazu: Weitere Artikel - "Aufgespießt"). Der schickte Organisationen und Firmen Korrekturabzüge zu und täuschte damit eine Geschäftsbeziehung vor.
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass eine solche Zusendung von Korrekturabzügen o.Ä. an jemanden, mit dem bisher keine geschäftliche Beziehung für die Veröffentlichung von Daten u.Ä. bestand, verboten ist. Außer, wenn grafisch deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein unverbindliches Offert für eine kostenpflichtige Veröffentlichung von Daten handelt.
Eine Klage gegen den Online Verlag von Herbert K. (Namen auf Wunsch des Betroffenen abgekürzt; die Redaktion) aus Hallein endete übrigens mit dessen Verurteilung.