"Ein Hühnerimbiss entsorgt seinen Unrat in unseren Mülltonnen – wir wohnen in einem Zinshaus in Wien. Die Mülltonnen sind immer zum Bersten voll, was zu sehr unangenehmen Geruchbelästigungen im Innenhof führt. Ist das erlaubt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronika Schmidt.
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Veronika Schmidt |
Gewerberecht
Aus gewerberechtlicher Sicht ist Folgendes zu sagen: Gastronomiebetriebe mit weniger als acht Verabreichungsplätzen (darunter versteht man die Sitzplätze für Kunden) dürfen Küchenabfälle in Restmüllbehältern entsorgen. Natürlich immer nur in einem anteilsmäßigen Ausmaß – sie dürfen nicht alle Mülltonnen in einem Mehrparteienhaus okkupieren. Größere Betriebe benötigen für ihre Küchenabfälle zudem eine eigene Küchenabfalltonne. Bei einer Zuwiderhandlung kann eine Beschwerde beim Bürgerservice für eine entsprechende Lösung des Problems sorgen.
Neubeurteilung der Betriebskosten
Als Mieter können Sie auch eine Neubeurteilung der Betriebskosten erwirken. Denn Gastronomiebetriebe sind große Müllverursacher (und auch Wasserverbraucher), was sich für die anderen Mieter negativ in den Betriebskosten niederschlägt. Man kann zumindest im Altbau (auch Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen) vor Gericht einen anderen Aufteilungsschlüssel für diese Betriebskosten-Positionen erzwingen (in Wien via Schlichtungsstelle). Solchen Betrieben wird dann ein erheblich größerer Anteil an diesen Betriebskosten zugeschrieben.
Mietzinsminderung
Ferner können Sie beim Vermieter eine kleine Mietzinsminderung verlangen. Denn es kommt – Stichwort Gestank– die Pflicht des Vermieters zum Schutz vor Störungen zum Tragen.