Unter dem Motto "Bauernbrot ist Brot vom Bauernhof" tritt nun auch die österreichische Landwirtschaftskammer (LK) dagegen an, dass sich industriell hergestellte Lebensmittel mit fremden Federn schmücken.
Im Namen von rund 46.000 bäuerlichen Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern fordert die Kammer, dass Lebensmittel nur dann das Wort "Bauer" in der Bezeichnung tragen dürfen, wenn sie aus bäuerlicher Produktion stammen.
Forderung: Nur für Produkte aus bäuerlicher Herstellung
Dazu setzt die Standesvertretung auf zwei Ebenen an: Missverständliche Regelungen und Bezeichnungen im österreichischen Lebensmittelcodex wie etwa für "Bauernbutter", "Bauernschinken" oder "Bauernsalami" sollen so berichtigt werden, dass sie künftig ausschließlich für Produkte aus bäuerlicher Herstellung verwendet werden dürfen.
Bezeichnung "Bergerzeugnis"
Auf EU-Ebene wiederum ist der grundsätzliche Schutz für die Bezeichnung "Bergerzeugnis" beschlossen. Details dazu – etwa, ob Tierfutter aus dem Flachland zugekauft werden darf und ob die gesamte Produktionskette im Bergland erfolgen muss – sollen bis Jänner 2014 ausgearbeitet sein.
Wo "vom Bauernhof" auf der Packung prangen darf
Mehr Ehrlichkeit soll künftig auch dort herrschen, wo "vom Bauernhof" auf der Packung prangt. Das soll nur mehr erlaubt sein, wenn das solcherart ausgewiesene Lebensmittel aus Rohstoffen desjenigen Landwirtes stammt, der es auch weiterverarbeitet hat, und wenn es in der Region vermarktet wird. Dazu ist man in der EU allerdings erst im Stadium der vorbereitenden Gespräche.