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Internet-Auktionen - Recht auf Rücktritt

Auktionen bei Ebay und Co. sind laut Konsumentenschutzgesetz keine Versteigerungen.

Rücktritt erlaubt

Auktionen bei Ebay und anderen Internet-Auktionshäusern sind keine Versteigerungen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes. Daher gibt es für Konsumenten ein Recht auf Rücktritt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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