Auktionen bei Ebay und Co. sind laut Konsumentenschutzgesetz keine Versteigerungen.
Rücktritt erlaubt
Auktionen bei Ebay und anderen Internet-Auktionshäusern sind keine Versteigerungen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes. Daher gibt es für Konsumenten ein Recht auf Rücktritt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.