"Geschenk-Pässe" verfallen
Im Juni 2006 bekam ich zwei "Geschenk-Pässe" zu je 7,50 Euro mit Gültigkeit bis Ende 2006. Dieses Guthaben kann in vielen Geschäften eingelöst werden. Ich habe das Einlösen des Guthabens im Jahr 2006 übersehen. Vor etwa zwei Monaten kontaktierte ich Sodexho telefonisch und mir wurde gesagt, das Guthaben sei verfallen – warum ist man hier nicht kulant?
Hubert Größwang
Linz
Die Firma Sodexho gab dazu folgende Stellungnahme ab:
Die Gutscheine von Sodexho werden in der überwiegenden Mehrzahl von Arbeitgebern (private Firmen, öffentlichen Institutionen etc.) gekauft und an ihre Mitarbeiter – meist als steuerfreie, freiwillige Sozialleistung – weitergegeben. Unser Vertragsverhältnis besteht somit mit dem Arbeitgeber und nicht mit dem einzelnen Gutscheinverwender. Der Umtausch von abgelaufenen Gutscheinen – der Umtausch und die diesbezüglichen Regelungen sind in unseren Kundenverträgen vorgesehen – kann daher nur mit unseren Kunden direkt abgewickelt werden.
Das Einkommensteuergesetz in Verbindung mit den Lohnsteuerrichtlinien sieht tägliche bzw. jährliche Steuerfreibeträge für sowohl Essens- als auch Geschenkgutscheine vor. Die Befristung der Gültigkeit der Gutscheine ermöglicht es auch, die steuerrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Daher dürfen und können wir den Gutscheinverwendern Gutscheine nicht umtauschen.