"Muss ein Supermarkt Pfandflaschen zurücknehmen, die dort gekauft wurden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Christian Kornherr.
DI Christian Kornherr |
Ja. Laut Verpackungsverordnung (§ 3 Absatz 1) muss jeder Händler oder sonstige Vertreiber Verpackungen zurücknehmen, die er in Verkehr gebracht hat.
Eine Ausnahme wäre nur zulässig, wenn diese Verpflichtung an ein Sammel- und Verwertungssystem übertragen wurde, was bei Pfandflaschen aber nicht geschehen ist. Bei Kunststoff-Flaschen ist sogar die Höhe des Pfandes per Verordnung festgelegt.