Was versteht man bei fair gehandelten Produkten unter einem Mengenausgleich?
Der sogenannte Mengenausgleich wurde von Fairtrade International (FLO) festgelegt. Er kommt dann zur Anwendung, wenn es bei der Verarbeitung eines Produktes keine Trennung zwischen Fairtrade- und Nicht-Fairtrade-Rohwaren gibt, weil die Zutaten nicht bis in die kleinste Einheit rückverfolgbar sind.
Fairer Anteil berechnet
Das ist bei Kakao, Orangensaft, Tee und Zucker der Fall. Faire und konventionell produzierte Rohstoffe werden im Erzeugerland vermengt und der faire Anteil wird berechnet. Dabei muss sichergestellt sein, dass die eingekaufte Menge fair gehandelter Rohstoffe der verkauften Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette entspricht.
Mengenausgleich auf Verpackung deklariert
Der Mengenausgleich soll gewährleisten, dass hierzulande nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkauft werden als Rohwaren eingekauft wurden. So kann es vorkommen, dass z.B. ein Tee mit Fairtrade-Logo in Wahrheit kein einziges Gramm fair gehandelten Tee enthält, weil sich dieser in anderen Produkten ohne Fairtrade-Kennzeichnung befindet. Ein eventueller Mengenausgleich muss auf der Verpackung auf jeden Fall deklariert sein.