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Fairtrade-Produkte - Mengenausgleich

"Was bedeutet „mit Mengenausgleich“ auf einer mit dem Fairtrade-Siegel gekennzeichneten Teepackung?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Katrin Mittl MSc.

Katrin Mittl (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Katrin Mittl MSc

Gemisch aus Fairtrade- und Nicht-Fairtrade-Ware

Der „Mengenausgleich“ wurde von Fairtrade International (FLO) festgelegt. Er wird angewandt, wenn es in der Verarbeitung keine Trennung zwischen Fairtrade- und Nicht-Fairtrade-Rohwaren gibt, also die Zutaten nicht bis ins einzelne Päckchen zurückzuverfolgen sind (das ist bei Kakao, Orangensaft, Tee und Zucker der Fall). Faire und konventionell produzierte Rohstoffe werden im Erzeugerland vermengt, und der faire Anteil wird berechnet. Es muss aber sichergestellt sein, dass die eingekaufte Menge der verkauften Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette entspricht.

Mengenausgelich muss gekennzeichnet werden

Der Mengenausgleich soll gewährleisten, dass hierzulande nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkauft werden, als ursprünglich Rohware eingekauft wurde. So kann es etwa sein, dass ein Tee mit Fairtrade-Logo kein einziges Gramm fair gehandelten Tee enthält, weil sich dieser in anderen Produkten ohne Kennzeichnung befindet. Ein eventueller Mengenausgleich muss jedenfalls gekennzeichnet werden.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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