„Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Der Hersteller BSH Hausgeräte schickte kostenlos einen Rührbesen für die Küchenmaschine.
Knapp 6 Monate nach dem Kauf ging ein Rührbesen von Frau Lends Küchenmaschine zu Bruch. Statt sich an den Händler zu wenden, bei dem sie die Küchenmaschine erstanden hatte (und der daher für die Gewährleistung und den kostenlosen Austausch des defekten Teils zuständig war), kontaktierte sie den Hersteller, BSH Hausgeräte.
Dort sah man keinen Anlass, kostenlos für Ersatz zu sorgen. Mittlerweile waren seit dem Gerätekauf schon über 6 Monate vergangen. Jetzt hätte Frau Lend für eine Gewährleistung durch den Händler beweisen müssen, dass die Küchenmaschine bereits beim Kauf defekt war! Auf unsere Vermittlung schickte BSH Frau Lend in Kulanz kostenlos Rührbesen.