Das Ende des Postmonopols freut private Zustelldienste, doch die Rechnung soll der Konsument zahlen.
Private an der Tür
Laut der jüngst beschlossenen Novelle des Postgesetzes soll künftig auch alternativen Zustelldiensten die Benutzung der Hausbriefkästen ermöglicht werden. Viele Detailfragen dazu sind allerdings noch offen, die erst im Rahmen einer Durchführungsverordnung zu klären sein werden. Wieweit dabei neben den Wünschen von Post und anderen Zustellern auch die Wünsche der Konsumenten berücksichtigt werden, ist unsicher. Besonders rosig sind die Aussichten jedenfalls nicht, stellt das Gesetz doch eines schon deutlich klar:
Konsumenten zahlen
Die Kosten der Umrüstung haben nicht die Nutznießer der neuen Regelung, nämlich Versender und Zustelldienste, zu tragen, sondern das Gesetz fordert: "Der Gebäudeeigentümer hat eine Brieffachanlage zu errichten…" Mieter können sich freuen, denn diese Kosten fallen eindeutig nicht in die Betriebskosten; Wohnungseigentümer werden jedoch, so wie es derzeit aussieht, zur Kasse gebeten – allen Protesten zum Trotz.