"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Stillschweigende Verlängerung zu einem Schneeräumungsvertrag doch noch zurückgezogen.
Diesen Winter wollte er die Schneeräumung wieder selbst erledigen. Doch im September erhielt er erneut eine Rechnung von ASS: Da er den Vertrag nicht fristgerecht gekündigt habe, sei dieser verlängert worden. Wir wiesen ASS darauf hin, dass eine automatische Vertragsverlängerung ohne Information des Kunden, dass sein Stillschweigen zu einer Verlängerung des Vertrages führt, unzulässig ist. Die Firma hätte Herrn Dolzer vor Ablauf des Vertrages schriftlich erinnern müssen, dass dieser sich automatisch verlängert, wenn er nicht mitteilt, dass er das nicht möchte. Daraufhin buchte ASS die Rechnung für den zweiten Winter aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.