Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Himbeer-Sirup, dessen Fruchtanteil lediglich zur Hälfte aus Himbeersaftkonzentrat besteht. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Himbeer-Sirup, dessen Fruchtanteil lediglich zur Hälfte aus Himbeersaftkonzentrat besteht. |
Yo Fruchtsirup Himbeere: Ein Himbeersirup, dessen Fruchtanteil nur zur Hälfte aus Himbeersaftkonzentrat besteht. Bild: U. Payer/VKI
Yo Fruchtsirup Himbeere: Zutaten; Bild: U. Payer/VKI
Das steht drauf: YO Fruchtsirup Himbeere
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Auf dem Flaschenetikett von YO Himbeersirup sind frische Himbeeren groß in Szene gesetzt. Der Produktname und die Abbildung suggerieren: In dieser Flasche steckt Himbeersirup pur. Das stimmt aber leider nicht. Aus dem Kleingedruckten auf der Flaschenrückseite geht hervor, dass in diesem Produkt nicht nur Himbeeren, sondern auch etliche andere Früchte verarbeitet sind. Laut Zutatenliste besteht der Sirup aus Zucker und Glukose-Fruktose Sirup, aus Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat von Himbeere (10 %), Aroniabeere, Holunderbeere und Apfel sowie aus dem Säuerungsmittel Zitronensäure und Aroma.
Wer hätte das gedacht? Die Flasche, auf deren Etikett Himbeeren groß ankündigt sind, enthält aromatisierten Sirup, dessen Fruchtanteil gerade einmal zur Hälfte aus Himbeerkonzentrat besteht! Dass dieser Sirup nicht ausschließlich aus Himbeeren erzeugt ist, ist auch zu schmecken.
Hersteller Eckes-Granini teilte uns auf Nachfrage in einer umfangreichen Stellungnahme mit, dass der Himbeersirup deshalb als Himbeersirup bezeichnet wird, weil er nach Himbeere schmeckt. Wir meinen aber: Werden Himbeeren auf dem Flaschenetikett groß angepriesen, sollte das Produkt auch hauptsächlich aus Himbeeren bestehen. Sind in einem Sirup verschiedene Früchte verarbeitet, sollte darauf auf der Flasche klar und deutlich hingewiesen werden. Und: Wurde einem Produkt Aroma zugesetzt, sollte auf dem Etikett gut lesbar „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ stehen.
Was Eckes-Granini dazu sagt, dass YO Himbeersirup auch Saftkonzentrat von Aroniabeere, Holunderbeere und Apfel enthält.
„Das von Ihnen angefragte Produkt ,YO Himbeersirup‘ ist gemäß Codex Alimentarius Austriacus (Österr. Lebensmittelbuch), IV. Auflage, Kapitel B 6 (Sirupe)) ein Obst-/Fruchtsirup mit der Bezeichnung Himbeersirup. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch darauf hinweisen, dass der Text von Codexkapiteln auch von Konsumentenschutzvertretern in Unterkommissionen und im Codexplenum mitgetragen wird.
Zur Einleitung finden Sie die Codex-Definition von Fruchtsirupen.
1.1
Sirupe im Sinne dieses Teilkapitels sind dickflüssige Erzeugnisse, die aus Fruchtsaft oder gleichartigen Erzeugnissen, natürlichen Aromastoffen der Fruchtschalen, Pflanzen(Kräuter)-extrakten oder anderen geruchs- und/oder geschmacksgebenden Komponenten durch Hinzufügen von Zucker, Wasser und anderen Zutaten hergestellt und verdünnt oder unverdünnt konsumiert werden.
Gemäß Codex 1.2. ist der Zusatz von Aromen gemäß Aromen-Verordnung (VO (EG) 1334/2208 idgF.) zulässig. Das zugesetzte Aroma unterstützt bewusst den Geruchs- und Geschmackseindruck von Himbeere.
Siehe unter Codex 2.2.: Sirupe werden nach ihrer jeweiligen geruchs- und geschmacksbestimmenden Komponente bezeichnet. Im YO Himbeersirup ist Himbeere dominierend in Geruch und Geschmack. Auch wenn ein besonders empfindlicher Verkoster etwas neben Himbeere in untergeordnetem Ausmaß wahrnehmen sollte, ist Himbeere trotzdem geruchs- und geschmacksbestimmend. Genau diese Eigenschaften sind es, wonach die Bezeichnung unseres YO Himbeersirup gemäß Codex erfolgt. Da aufgrund dieser Sensorik die Bezeichnung korrekterweise lediglich die Himbeere nennt, sind der Bezeichnung entsprechend auf dem YO Himbeersirup-Etikett nur Himbeeren abgebildet.
Darin unterscheidet sich die handelsübliche Bezeichnung eines Fruchtsirups von der gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnung für einen Fruchtsaft oder Fruchtnektar. Hier schreibt die Fruchtsaft-Richtlinie/Verordnung bei Mehrfruchtsäften die Nennung aller Früchte in der Bezeichnung vor. Im Gegensatz dazu ist bei Obstsirupen handelsüblich, die geruchs- und geschmacksbestimmende Obstart/-sorte in der Bezeichnung anzuführen.
Wir bemühen uns im Sinne des Verbrauchers zu handeln und einen Teil des bei der Herstellung sonst verwendeten Wassers und Zuckers durch die Zugabe von Fruchtsäften zu ersetzen. Daher werden in unserem YO Himbeersirup einerseits zur Erhöhung des Fruchtanteils und andererseits zur natürlichen Färbung Fruchtsäfte aus Apfel, Aronia und Holunder eingesetzt. Dadurch können wir Fruchtsirupe ohne den Zusatz von Farbstoffen anbieten.
Zusammenfassend: Unser YO Himbeersirup weist eine Zusammensetzung auf, die durch den Handelsbrauch, wie er im Codex Alimentarius Austriacus niedergeschrieben ist, abgedeckt ist. Die Himbeere bestimmt dabei den Geschmack. Es ist aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, dass im gegenständlichen Produkt Apfel sensorisch wahrgenommen werden kann, so wie auch Aronia und Holunder neben dem Himbeereindruck lediglich geringfügig zum Tragen kommen können. Die Bezeichnung Himbeersirup ist daher in Übereinstimmung mit der im Codex niedergeschriebenen handelsüblichen Bezeichnung korrekt und soll den Verbraucher über den Geruch und den Geschmack des Produktes informieren. Ebenso gibt die Himbeerabbildung dem Verbraucher Auskunft darüber, welcher Geschmack ihn beim Verzehr dieses Produktes erwartet.“
Eckes-Granini Austria GmbH
26. 1. 2016
Wir meinen: Zwischen korrekt und konsumentenfreundlich klaffen oft Welten. Wie wäre es mit einer korrekten UND konsumentenfreundlichen Produktdeklaration?
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