Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Mehrfruchtsaftgetränk, das anpreist, den Tagesbedarf an Obst und Gemüse zu einem hohem Anteil zu decken, obwohl kaum Gemüse drinnen ist. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Mehrfruchtsaftgetränk, das anpreist, den Tagesbedarf an Obst und Gemüse zu einem hohem Anteil zu decken, obwohl kaum Gemüse drinnen ist. |
Willi Dungl Kraft für den Tag g'spritzt (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Willi Dungl Kraft für den Tag g'spritzt: Auf der Vorderseite des Etiketts wird angepriesen, dass eine Flasche 2/3 des Tagesbedarfs an Obst und Gemüse deckt. (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Willi Dungl Kraft für den Tag g'spritzt; In der Zutatenliste auf der Rückseite steht: 52 % Fruchtgehalt und 3 % Karottensaftgehalt. Der Saft enthält also nur wenig Gemüse. (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Das steht drauf: Willi Dungl Kraft für den Tag g‘spritzt
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
„1 Flasche (500 ml) deckt 2/3 des Tagesbedarfs an Obst und Gemüse“, verheißt Safterzeuger Rauch auf der Flasche Willi Dungl Kraft für den Tag g’spritzt, einem Mehrfruchtsaftgetränk aus Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Fruchtmarkkonzentrat und Karottensaftkonzentrat. Der Fruchtgehalt des Produkts macht laut Packungsaufschrift 52 % aus, der Karottensaftgehalt 3 %.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), auf deren Empfehlungen Rauch in seiner Auslobung verweist, rät, täglich 400 g Obst und Gemüse zu konsumieren. Laut Hersteller hat Kraft für den Tag g’spritzt einen Obst- und Gemüseanteil von insgesamt 55 %. Das entspricht umgerechnet 275 g Obst und Gemüse und somit 2/3 der von der WHO empfohlenen Menge. So weit geht die Kalkulation noch auf.
Mittlerweile empfehlen die Ernährungsgesellschaften aber, mehr Gemüse als Obst zu verspeisen. Ihrer Ansicht nach sollten es täglich etwa 400 g Gemüse und 250 g Obst sein. Die mickrigen 3 % Karottensaft in diesem halben Liter Willi-Dungl-Getränk entsprechen gerade einmal etwa 15 g Karotten und reichen daher bei Weitem nicht aus, den empfohlenen Gemüsekonsum zu decken. Abgesehen davon: Karottensaft ist nicht gleichzusetzen mit frischen Karotten! Würde Rauch das Produkt mit der Auslobung „deckt 2/3 des Tagesbedarfs an Obst“ bewerben, wäre das wenigstens rechnerisch richtig.
Wir könnten freilich auch dieser Aussage nicht zustimmen. Denn es spricht zwar nichts dagegen, hin und wieder ein Glas Fruchtsaft zu trinken. Doch der tägliche Obstbedarf sollte allemal besser durch frische Früchte gedeckt werden, weil diese auch Ballaststoffe liefern und dadurch besser sättigen.
Fruchtsäfte enthalten neben Vitaminen und Mineralstoffen reichlich Zucker (auch ohne Zuckerzusatz!) und sollten daher nicht pur, sondern im Verhältnis 1 : 3 mit Wasser verdünnt getrunken werden.
Lesen Sie auch:
Was Rauch dazu sagt, dass Willi Dungl Kraft für den Tag g’spritzt als Ersatz für Obst und Gemüse beworben wird, obwohl vor allem der Gemüseanteil ziemlich mickrig ist.
„Unter der Marke Willi Dungl werden Produkte angeboten, die ausschließlich mit natürlichen Zutaten hergestellt werden. Gemäß des Leitsatzes von Professor Willi Dungl, der besagt, dass die Natur uns alles bietet, was wir brauchen, wird bei allen Produkten bewusst auf den Zusatz von Zucker, Aromen und Konservierungsstoffen verzichtet.
Dank einem Frucht- und Gemüseanteil von 55 % enthält ,Willi Dungl Kraft für den Tag gespritzt‘ 275 g Frucht & Gemüse. Die Aussage, dass 1 Flasche (500 ml) 2/3 des Tagesbedarfs an Obst und Gemüse decken, ist so gekennzeichnet, dass er eindeutig für den Konsumenten auf die internationale Empfehlung der WHO, nämlich täglich 400 g Obst und Gemüse zu konsumieren, verweist. Denn die enthaltenen 275 g Frucht und Gemüse entsprechen 68,75 % der empfohlenen 400 g, und damit den erwähnten 2/3.
Selbstverständlich wollen wir keineswegs, dass die Konsumenten weniger Obst und Gemüse essen. Dieser Hinweis soll lediglich auf die hohe Qualität und Naturbelassenheit der Willi Dungl-Produkte hinweisen. Eine ausgewogene Ernährung setzt sich natürlich aus vielen Komponenten zusammen, die die angesprochene Tagesration an Obst und Gemüse verständlicherweise übersteigt.“
RAUCH Fruchtsäfte GmbH & Co OG
14. 11. 2014
Wir meinen: Hin und wieder ein Glas Saft passt. Aber kein Getränk kann frisches Obst und Gemüse ersetzen.
Rauch happy day Erdbeere - Verpackung nur minimal geändert (5/2014)
Willi Dungl „Fühl dich wohl“ Vollkorn-Vitalmüsli - Halb leer statt voll (2/2014)
Willi Dungl Durstlöscher g’spritzt - Kein Obstersatz (9/2013)
Rauch happy day Apfel-Birnen Spritzer - Viel Apfel, kaum Birne (6/2013)
Rauch Ice Tea strawberry kiwi - Früchte, wo seid ihr? (5/2010)
Der "Spar Fruchtsirup Ribisel" verspricht 50 Prozent Fruchtsaftgehalt. Wer bei den Früchten aber an Ribiseln denkt, irrt: Etwa die Hälfte des Fruchtanteils stammt aus Apfelsaftkonzentrat. Zudem: mit Aromazusatz.
Ärger über den "Rauch Juice Bar Schwarzer Tee Zitrone Ingwer", der überraschenderweise 23 % Apfelsaft enthält. Zudem: Die Anmerkung "ohne Zuckerzusatz" berücksichtigt den zuckerhaltigen Apfelsaft nicht.
"Rauch Happy Day Honigmelone" sieht nach Honigmelonensaft aus, schmeckt und riecht auch so – doch wie ist das mit nur fünf Prozent der Zutat Honigmelone möglich? Aroma hilft nach.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Das Getränkepulver "Holy Energy Zitrus & Kalamansi" zum Mischen eines Energydrinks enthält 160 Milligramm Koffein – doppelt so viel wie eine Dose "Red Bull". Achtung: Aufmachung auch für Kinder anziehend!
Beim "Joya Kokos Drink" überrascht der große Anteil an Reis im Pflanzendrink, der sich auf der Schauseite als reiner Kokos-Drink ausgibt. Warum den Reis nicht ebenso nennen?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: