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Ein Glas Südobst Gurken Sticks mit gelbem Etikett und illustrierter Gurke.
Bild: VKI/Konstantinoudi

Südobst Gurken Sticks nun mit korrekter Zutatenliste

Vor allem für Allergiker:innen ist es wichtig, sich auf Zutatenlisten verlassen zu können. Im Fall der Südobst Gurken Sticks war dies leider nicht der Fall, die im Produkt enthaltenen Senfkörner wurden nämlich nicht aufgelistet, wie wir in unserem Lebensmittel-Check berichtet haben. Das wurde nun geändert. 

Diesmal im Lebensmittel-Check: 

Es gibt 14 kennzeichnungspflichtige Hauptallergene, nämlich glutenhaltiges Getreide  Krebstiere, Eier von Geflügel, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch von Säugetieren, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere und jeweils daraus gewonnene Erzeugnisse. Die Gurken Sticks von Südobst enthalten Senfkörner, diese müssen also in der Zutatenliste angegeben und hervorgehoben werden, z.B. durch Großbuchstaben oder Unterstreichung. Bisher war das nicht der Fall, nun hat Südobst die Zutatenliste angepasst und die Angabe der Senfkörner ergänzt.  

Das steht drauf: Südobst Gurken Sticks 

Gekauf in: verschiedenen Geschäften 

Weitere Ergänzungen 

Nicht nur die Senfkörner wurden ergänzt, auch weitere enthaltene Zutaten wie Zwiebel und Dille waren bisher nicht deklariert, finden sich nun aber in der Zutatenliste. Das ist eine wichtige Änderung, nicht nur für Allergiker:innen. Eine korrekte Zutatenliste ist gesetzlich verpflichtend und sollte somit auch selbstverständlich sein. Gut, dass sie im Falle der Südobst Gurken Sticks schlussendlich überarbeitet wurde.  

Hinweis “Kann Spuren enthalten”

Nennungen von Zutaten beim Hinweis „kann Spuren von … enthalten“ sind übrigens freiwillige Herstellerangaben. Dies passiert vor allem dann, wenn ein Allergen unbeabsichtigt in das Produkt gelangen könnte, zum Beispiel während der Produktion. Die Hersteller wollen sich mit dieser Angabe vor Haftungsansprüchen schützen.  

Die Zutatenliste der Südobst Gurken Sticks mit schwarzer Schrift auf gelbem Hintergrund.
Deutlich besser: Die Zutatenliste wurde angepasst, die Senfkörner sind fett hervorgehoben. Bild: VKI/Konstantinoudi

Wir sehen solche Angaben jedoch kritisch: Auch bei Fehlen eines solchen freiwilligen Hinweises können Produkte mit nicht deklarierten Allergenspuren verunreinigt sein. Gleichzeitig müssen nicht alle Allergenspuren bei einem solchen “Spurenhinweis” tatsächlich enthalten sein. Für Allergiker:innen schaffen diese freiwilligen Hinweise nicht zwangsläufig Klarheit, sondern können eine zusätzliche, aber potenziell unnötige Einschränkung bedeuten.  

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