Diesmal im Lebensmittel-Check: Der NÖM Fruchtcocktail enthält nun keinen Rum mehr, dafür aber Rum-Aroma. Ohne deutliche Kennzeichnung des Rumgeschmacks finden wir die Umstellung noch nicht in Ordnung.
NÖM Fruchtcocktail: jetzt ohne Alkohol, dafür mit Rum-Aroma
Der bei einem Joghurt unerwartete Alkohol im NÖM Fruchtcocktail ist jetzt durch Aroma ersetzt. Eine Verbesserung? Der Hinweis auf den Geschmack nach Rum fehlt. Das Fruchtjoghurt ist damit weiterhin für Kinder ungeeignet. Diese Information sollte Konsumentinnen und Konsumenten nicht vorenthalten werden.
Das war das Problem
Das steht drauf: NÖM Fruchtcocktail
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Rum in einem Joghurtprodukt, das sehr wahrscheinlich auch von Kindern gegessen wird, ist keine gute Idee! Es ist schon eine Weile her, zwölf Jahre, damals haben wir über dieses Produkt kritisch berichtet: NÖM Fruchtcocktail mit Jamaikarum - Schnapsidee (2/2010). Denn in einem Joghurt würden die meisten Konsumentinnen und Konsumenten wohl keinen Alkohol erwarten. Leider verzichtete die NÖM AG damals nicht auf den „Jamaikarum“ als Zutat. Der zwischenzeitlich deutlichere Hinweis auf den Alkoholgehalt, der nach unserer Forderung am Deckel aufschien, rutschte später auf die weniger auffällige Deckellasche.
Kein Alkohol mehr enthalten
Jetzt haben wir das Produkt im Supermarktregal wieder entdeckt und erfreut festgestellt, dass Alkohol nicht mehr in der Zutatenlisteaufscheint. Wir haben die aktuelle Liste mit der damaligen verglichen. Bis auf den fehlenden Rum sind beide Listen nahezu ident, jedoch enthält das aktualisierte Produkt auch natürliches Aroma. Ist das jetzt Rum-Aroma? Wir haben bei NÖM nachgefragt.
Rum-Aroma ohne Geschmacksangabe
Wie bereits vermutet, handelt es sich laut Stellungnahme des Herstellers um Aroma, das aus Rum hergestellt wird. Es ist zwar fein, dass dieses Fruchtjoghurt nun, wie die NÖM AG informiert, seit 2019 keinen Alkohol mehr enthält. Der Kritikpunkt zum weiterhin vorhandenen alkoholischen Geschmack bleibt. Zudem wird dieser nicht am Etikett deklariert. Aufgrund des Produktnamens „Fruchtcocktail“ folgern Konsumenten und Konsumentinnen nicht unbedingt Alkohol-Geschmack.
Für Kinder ungeeignet – Hinweis fehlt!
Auch wenn mit diesem Aroma kein Alkohol in das Joghurt kommt, für Kinder eignet es sich trotzdem nicht. Schon die Aromatisierung von Lebensmitteln genügt, um Kinder durch Geruch und Geschmack der Gefahr des Gewöhnens an Alkohol auszusetzen. Auch für alkoholkranke Menschen kann unerwartetes Rum-Aroma in einem Fruchtjoghurt unerwünschte Auswirkungen nach sich ziehen. Deshalb ist eine deutliche Kennzeichnung des Rumgeschmacks unerlässlich. Wir hoffen, dass sich NÖM noch dazu entschließt.
Erfreulich: weniger Zucker und Kalorien
Der Produzent hat die Nährwerte des Produktes verbessert. Statt zuvor 15,1 g Zucker/100 g enthält das Joghurt jetzt nur mehr 11 g Zucker/100g. Auch der Kaloriengehalt hat sich so um 13 kcal/100 g reduziert (zuvor 101 kcal/100 g – jetzt 88 kcal/100g). Das Fruchtcocktail-Joghurt enthält somit immer noch eine gute Portion Zucker, aber die Reduktion ist allemal ein Schritt in die richtige Richtung!
Mit dem Nutri-Score Ergebnis B hat das Fruchtjoghurt innerhalb dieser Produktkategorie einen relativ günstigen Nährwert. Der Nutri-Score ist auch deutlich sichtbar am Produkt aufgedruckt und das finden wir gut!
Info der NÖM AG
Für den Hersteller ist mit Rum-Aroma die Kundenzufriedenheit erreicht.
„Wir nehmen Kritik sehr ernst und sind immer bemüht unsere Produkte den Bedürfnissen der Konsumenten so gut wie möglich anzupassen. Aus diesem Grund wurde die Zutat ‚Jamaikarum‘ bereits im Juni 2019 durch ein natürliches Aroma ersetzt.
Dieses Aroma wird aus echtem Rum gewonnen, behält die Geschmacksnote die dem Rezept des Produkts entspricht – enthält jedoch keinen Alkohol.
So ließ sich der Wunsch eines beliebten Rezepts ohne Alkohol, zur Kundenzufriedenheit umsetzen.“
NÖM AG
24.5.2022
Wir empfehlen auf konsument.at
NÖN Fruchtcoctail mit Jamaikarum 2/2010
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Gösser Kracherl: Alkoholgehalt jetzt angegeben 5/2022
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Leaton complete: Wein im Nahrungsergänzungsmittel? 3/2022
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