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Eine Flasche "Gröbi Waldbeer" auf weißem Hintergrund.
Design geändert: "Waldbeer Gröbi" hat die Produktaufmachung nach Klage geändert Bild: VKI/Konstantinoudi

Gröbi Waldbeere: Design geändert

„Gröbi Waldbeere“ enthielt keinen Fruchtsaftanteil aus Waldbeeren, obwohl auf dem Flaschenetikett naturgetreue Waldbeeren abgebildet waren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums und bekam Recht. Der Hersteller hat die Produktaufmachung geändert.  

Diesmal im Lebensmittel-Check: aktualisiertes Flaschendesign bei Erfrischungsgetränk 

Das Etikett des Erfrischungsgetränks zeigte Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Ribisel und eine Erdbeere. Die beworbenen, naturgetreu abgebildeten Früchte waren jedoch nicht im Getränk enthalten. Der VKI klagte den Vertreiber des Getränks, die Drinkstar GmbH, das Gericht bestätigte die irreführende Werbung. Nun hat sich die Auslobung auf dem Getränk in „Waldbeeren Geschmack“ geändert und auch die Abbildungen wurden überarbeitet. Passt!  

Das steht drauf: Gröbi Waldbeere

Erhältlich: in vielen Geschäften   

Das ist das Problem 

Das bekannte Erfrischungsgetränk „Gröbi“ wird in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten, eine davon ist „Gröbi Waldbeere“. Auf dem Flaschenetikett waren ursprünglich    „naturgetreue” Abbildungen von heimischen Früchten wie Brombeeren, Heidelbeeren und Himbeeren zu sehen. „Gröbi Waldbeere“ enthält jedoch keine Bestandteile von Waldbeeren, auch nicht in Form von Saft (Konzentrat) oder natürlichen Aromen dieser Früchte. Der VKI sah diese Produktaufmachung als irreführend an und klagte. Das Handelsgericht Wien folgte der Rechtsansicht des VKI und untersagte der DrinkStar GmbH diese Art der Bewerbung. Die Aufmachung sei auch dann unzulässig, wenn das Getränk natürliche Aromen der abgebildeten Früchte enthalte.  

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte diese Entscheidung und befand, dass auch die Richtigstellung im Zutatenverzeichnis nichts an der Irreführungseignung ändere. Denn ein großer Teil der Verbraucher:innen würde das Zutatenverzeichnis nicht lesen. Den Einwand der DrinkStar GmbH, dass Verbraucher:innen die abgebildeten Früchte nur als Hinweis auf die Geschmacksrichtung verstehen, ließ das OLG Wien nicht gelten. Genauso wenig, dass Gröbi Waldbeere den Anforderungen des Lebensmittelbuchs an Erfrischungsgetränken entspricht.   

Die Zutatenliste des Gröbi Waldbeere in Großansicht.
Das Getränkedesign wurde geändert, die frühere, naturgetreue Darstellung optimiert. Bild: VKI/Konstantinoudi

Design angepasst

Inzwischen wurde das Getränkedesign geändert. Die Beeren sind jetzt deutlich als gezeichnete Version erkennbar. Dies ist ein großer Unterschied zur früheren „naturgetreuen“ Darstellung. Außerdem ist auf der Vorderseite statt der ursprünglichen Bezeichnung „Waldbeere“ die neue Bezeichnung „Waldbeeren Geschmack“ angegeben. Damit ist die Sache erledigt.   

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